Kreis Alzey-Worms: Kreisnotizen

Kreis Alzey-Worms – News, Termine, Kulturelles und Wissenswertes

ALZEY Aufgrund der großen Nachfrage bietet die Tourist Information Alzeyer Land und Rheinhessische Schweiz eine zweite Silvester-Nachwächterführung an.

In historischem Gewand mit Hellebarde und Laterne ausgestattet, beginnt er am Montag, 31. Dezember um 16.30 Uhr seine Runde und macht an verschiedenen Stationen halt, um Historisches und Anekdotisches zu erzählen. Treffpunkt ist in Alzey am Rossmarktbrunnen. Die Dauer der Führung beträgt etwa zwei Stunden. Die Teilnahme kostet 4,00 Euro. Anmeldung erforderlich bis 28.12.2018 über Tourist Information Alzeyer Land und Rheinhessische Schweiz unter Tel. 06731/499 364 oder per E-Mail an touristinfo@alzey.de

Christbäume werden abgeholt

Abfallwirtschaftsbetrieb sammelt Weihnachtsbäume ein Wohin mit dem abgeschmückten Baum nach dem Fest? Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Alzey-Worms holt diesen im Normalfall vor der Haustür ab. In den Genuss dieses Services kommen alle, die ihren Baum am festgelegten Termin gut sichtbar an dem Platz abstellen, wo auch die Abfalltonnen geleert werden. Der Schmuck muss vollständig abgenommen, große Bäume sollten auf 1,50 Meter gekürzt sein. Im Umweltkalender sind die Abholtermine für jede Ortschaft eingetragen. Sie liegen in der zweiten oder dritten Woche des neuen Jahres jeweils am Leerungstag der grünen Bioabfalltonnen. Die Bäume werden zwar am selben Tag, vielleicht aber zu einer anderen Tageszeit als die Biotonne geholt.

Wer sich zum Zeitpunkt der Abholung noch nicht von seinem Baum trennen will, kann diesen selbstverständlich später auch in den Grünabfall-Containern der Wertstoffhöfe entsorgen. Kleingeschnitten passt der Baum oft auch in die grüne Biotonne. Unabhängig davon gibt es in einigen Gemeinden an einem Tag Anfang Januar auch einen Abholdienst, der von Ehrenamtlichen aus Vereinen oder der freiwilligen Feuerwehr organisiert wird.

Grundsätzlich dürfen Weihnachtsbäume auch zum Beheizen von privaten Heizkaminen oder Öfen genutzt werden. Allerdings ist dies nur zulässig, wenn der Feuchtegehalt unter 25 Prozent liegt und dazu müsste Tannen- und Fichtenholz mindestens ein Jahr gelagert werden. Die Verbrennung zu feuchten Holzes vergeudet Energie, es kommt zu verstärkter Rauch- und Rußbildung, was weder dem Raumklima noch dem Kamin gut bekommt. Auch eine Verbrennung im Garten im Freien ist gesetzlich nicht zulässig, erlaubt ist dies allerdings bei den immer beliebter werdenden Knut-Festen, die von örtlichen Vereinen organisiert werden und wo die Verbrennung nicht der Entsorgung dient, sondern zum Brauchtum gezählt wird.