Mainz: Die Polizei-News

Symbolbild Polizei © Holger Knecht

Handtaschendieb beklaut Mainzerin mit Rollator

Mainz-Altstadt (ots) – Am Montagabend gegen 17:30 kam es zu einem dreisten Handtaschen Diebstahl in der Mainzer Rheinstraße, etwa in Höhe der Templerstraße. Eine 81-jährige Mainzerin war gerade erst mit ihrem Rollator von der Straße in ihren Hausflur gegangen und wartete dort auf den Aufzug. Der bislang unbekannte Täter folgte der Dame scheinbar und riss ihr vor dem Aufzug letztlich die Handtasche aus der Hand.

Glücklicherweise konnte sich die Mainzerin den flüchtenden Täter genau einprägen und ihn beschreiben.

  • Der Mann soll etwa 40 Jahre alt gewesen sein und habe helle Haut gehabt. Die Haare seien kurz, dunkel und gepflegt gewesen. Er habe ein schmales Gesicht mit dunklen Augen, eine schmale Figur und keinen Bart gehabt. Bekleidet sei er mit einer dunklen Langarmjacke und hellblauer, knielanger Stoffhose gewesen.

Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten, sich mit der Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer 06131/ 65-3633 in Verbindung zu setzen.

Ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht – Pflichten für alle

Mainz (ots) – Am 4. Und 5. September beginnt für die Kinder und Jugendlichen in
Rheinland-Pfalz nach den Sommerferien wieder die Schule. Unter ihnen auch tausende Erstklässler, die gemeinsam mit ihren Angehörigen einen aufregenden und besonderen Tag erleben werden. Gleichzeitig wird es auf den Straßen wieder voller und die Gefahren des Straßenverkehrs steigen alleine durch die zunehmende Verkehrsdichte.

Die Polizei nimmt den Schulbeginn regelmäßig zum Anlass, auf Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung und der dort erwähnten „ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksicht!“ hinzuweisen.

Im ersten Halbjahr 2023 kam es im Dienstgebiet des Polizeipräsidiums Mainz zu 1.149 Verkehrsunfällen mit Verletzten. Bei 108 dieser Unfälle wurden insgesamt 131 Kinder verletzt. Im Vergleich zu 2019, dem Vor-Corona-Jahr, sind das 28 verletzte Kinder mehr.

Die Zahl der schwer verletzten Kinder lag bei 14 und damit zwar sieben niedriger als ´19, jedoch ist die Zahl der leicht verletzten Kinder von 82 auf 117 gestiegen und damit 2023 um 35 Kinder höher. In ca. 57 Prozent der Fälle wurden die Kinder Opfer durch das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer. Auffällig; auch die Zahl verletzter, mitfahrender Kinder ist angestiegen. Also die Kinder, die in einem Kfz in einem altersgerechten Sicherungssystem angeschnallt sein sollten.

Werden Kinder bei einem Verkehrsunfall in einem Auto verletzt, liegt dies sehr oft an nicht angelegten oder falschen Sicherungssystemen. Auch wenn Kinder im Schulalter diese bereits selbstständig anlegen können, ist es Pflicht der Fahrzeugführer den ordnungsgemäßen Sitz zu prüfen. Auch die Stelle, an welcher Kinder ein- und aussteigen, sollte mit Bedacht ausgewählt werden. Wenn bereits durch das Anhalten zum Aussteigen lassen Gefahren für andere Kinder oder Verkehrsteilnehmer entstehen, oftmals sind das schon bloße Sichtbehinderungen, sollte über einen geeigneteren Platz nachgedacht werden.

Auch der Schulweg sollte gut gewählt sein, nicht der kürzeste ist immer der Beste und schon gar
nicht der den Eltern genehmste, sondern der für das Kind adäquateste Schulweg ist der richtige. Der Weg, auf welchem das Kind sich wohl und sicher fühlt, vielleicht mit Freunden unterwegs sein kann ist meist der richtige.

Die Pflichten aller Verkehrsteilnehmer ändern sich nicht mit dem Beginn eines neuen Schuljahres. Vielmehr ist es ständige Pflicht, die bereits oben erwähnte ständige Vorsicht walten zu lassen. Weder das Alter, die Größe noch die vielleicht nicht reflektierende Bekleidung von Kindern rechtfertigen ein
nachlässiges oder gar ein Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer. Insbesondere im Bereich von Schulen, Kindergärten, Haltestellen oder Fußgängerüberwegen müssen Verkehrsteilnehmer ihr Verhalten regelmäßig den Gesamtumständen anpassen.
Zum Beispiel sind geltende Geschwindigkeitsbegrenzungen von 30 km/h nicht die Erlaubnis diese 30 km/h immer zu fahren, vielmehr ist dies lediglich die maximal zulässige Geschwindigkeit, so dass es auch Situationen geben kann, bei welchen deutlich langsamer, bis hin zu Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muss.

Wenn Kinder als Anfänger am Straßenverkehr teilnehmen sind sie unerfahren und können Gefahren noch nicht erkennen oder richtig einschätzen. Selbstverständlich ist es Aufgabe der Eltern, ihren Kindern die Regeln und Gefahren des Straßenverkehrs zu erläutern, mit ihnen das richtige Verhalten zu üben und falsches Verhalten konsequent anzusprechen. Aber es ist auch ständige Aufgabe aller Verkehrsteilnehmer sich im Straßenverkehr so zu verhalten, wie sie es von Anderen erwarten.
Kinder lernen auch durch Nachahmen. Wenn alle sich richtig im Verkehr bewegen, werden auch Kinder dies richtig erlernen.

Alle Dienststellen des Polizeipräsidiums Mainz werden mit Beginn des neuen Schuljahres Kontrollen im Bereich von Schulen verstärken und Schulwege im Blick behalten. Sollten Verkehrsteilnehmer Fragen zum richtigen Verhalten an Schulen, zu Kindersicherung im Auto oder ganz allgemeine Fragen zum Straßenverkehr haben, sind unsere Polizisten jederzeit für ein Gespräch dankbar.

Kreis Mainz-Bingen

Berauschte Fahrt

Bingen (ots) – Am 29.08.2023 gegen 00:25 Uhr kontrollierte eine Streife der Polizei Bingen auf der B9 bei Bingen einen 41-jährigen Fahrzeugführer aus dem kreis Augsburg. Im Rahmen der Verkehrskontrolle konnte eine deutliche Alkoholisierung bei dem Fahrer festgestellt werden. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,66 Promille.

Neben dem Alkohol bedingten Rauschzustand ergaben sich des Weiteren auch Anzeichen auf eine Drogen bedingte Beeinflussung. Einen Drogenschnelltest lehnte der Fahrer allerdings ab. Die Weiterfahrt wurde untersagt und dem Fahrer eine Blutprobe entnommen.

Der Führerschein wurde einbehalten und der zuständigen Verfolgungsbehörde bei der Staatsanwaltschaft Mainz zur vorläufigen Entziehung zugeleitet.

Brand eines Mehrfamilienhauses

Nieder-Olm (ots) – Am Montag gegen 22:30 Uhr erreichten die Feuerwehr und die Polizei mehrere Notrufe über ein brennendes Mehrfamilienhaus in der Straße „An der Hubertusmühle“ in Nieder-Olm.

Durch die Einsatzkräfte konnte vor Ort ein brennender Dachstuhl festgestellt und durch die Feuerwehr gelöscht werden. Alle Anwohner konnten das Gebäude glücklicherweise frühzeitig und selbstständig verlassen. Ein Anwohner erlitt hierbei leichte Verletzungen durch Rauchgase.

Nach ersten Erkenntnissen brach der Brand an der Fassade im Erdgeschoss, nahe einem Grill, aus. Hinweise auf eine vorsätzliche Brandstiftung gibt es nicht. Die weiteren Ermittlungen werden von den Brandermittlern der Kriminalinspektion Mainz geführt.

Das aus sechs Wohneinheiten bestehende Gebäude brannte im Dachgeschoss aus, wobei die darunterliegenden Wohnungen durch Löschwasser in Mitleidenschaft gezogen wurden. Die Anwohner kamen bei Freunden und Bekannten unter. Der Sachschaden wird auf etwa 300.000 EUR geschätzt.

Im Einsatz waren ca. 100 größtenteils ehrenamtliche Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehren, des Rettungsdienstes, des THW Wörrstadt, sowie der Polizeiinspektion Mainz 3.