Neues Formular bei Fahrzeugzulassung bereits ab 25.11.2013 erforderlich

Wie die Verkehrsbehörde beim Landrat des Kreises Bergstraße mitteilt, ist für die Zulassung eines Fahrzeuges ab 25.11.2013 ein geändertes Formular erforderlich. Bereits seit 2004 muss jeder Bürger, der ein Fahrzeug zulassen möchte, eine Einzugsermächtigung mit seiner Bankverbindung abgeben.

Die Umstellung auf SEPA wirkt sich auch auf die Zulassung eines Fahrzeuges aus. Es ist ein geänderter Zulassungsantrag und ein zusätzliches Formular erforderlich. Das zusätzliche Formular nennt sich „SEPA Lastschriftmandat Hessen“ und muss im Original bei der Zulassungsbehörde vorgelegt werden. Bei dem Lastschriftmandat ist es wichtig, dass das Lastschriftmandat Hessen verwendet wird, denn nur dieses wird von den jeweiligen Finanzbehörden akzeptiert.

Fahrzeughalter, die eine andere Person bevollmächtigen, müssen unbedingt darauf achten, dass der Zulassungsantrag mit der darauf befindlichen Vollmacht und das Lastschriftmandat vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind. Sollten Fahrzeughalter und Kontoinhaber nicht die gleiche Person sein, muss das Lastschriftmandat Hessen vom Fahrzeughalter und vom Kontoinhaber unterschrieben sein. In einem solchen Fall ist auch eine Ausweiskopie des Kontoinhabers vorzulegen, so die zuständige Abteilungsleiterin der Abteilung Straßenverkehrswesen Helga Unrath.

Die Formulare seien auf der Internetseite des Kreises Bergstraße www.kreis-bergstrasse.de hinterlegt. „Für weitere Fragen steht auch der Servicecenter gerne zur Verfügung, wählen Sie dazu einfach die Behördenrufnummer 115“, so der für den Bürgerservice zuständige Abteilungsleiter im Kreis Bergstraße, Thomas Wieland, abschließend.