Konsolidierungsvertrag unterzeichnet

Oberbürgermeister Michael Ebling (links) bei der Vertragsunterzeichnung

Ein vollständiger Abbau der Kreditbelastung ist für die hoch verschuldeten Kommunen allein kaum möglich. Aus dieser Spirale führt langfristig nur ein gemeinsamer Kraftakt von Bund, Ländern, Kommunen und Bürgerschaft.

Ein wichtiger Schritt bleibt aber der Beitritt der Stadt Mainz zum Kommunalen Entschuldungsfonds (KEF) des Landes Rheinland-Pfalz. Heute unterzeichneten Oberbürgermeister Michael Ebling und die Präsidentin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Dagmar Barzen, den Vertrag.

Im Jahr 2011 hatte der Stadtrat den Beitritt zum KEF beschlossen und hierzu ein umfangreiches Sparpaket eingebracht. Oberbürgermeister Michael Ebling: „Damit verbunden ist eine spürbare und nachhaltige Entlastung des Haushalts sowie eine Verringerung der Neuverschuldung“.

Ergänzend halten die Städte ein Festhalten an der Gewerbesteuer als berechenbarer Haupteinnahmequelle für sinnvoll. „Aktuell habe ich dies gemeinsam mit meinen Kollegen aus München, Dortmund, Gelsenkirchen und Mannheim in einer Erklärung bekräftigt, die sich gegen entsprechende Forderungen auf Bundesebene richtete“, so Ebling.

Der heutige Abschluss des Konsolidierungsvertrages ist Voraussetzung für die Teilnahme am KEF. Im Vertrag wurden die wesentlichen Bedingungen der Teilnahme festgelegt. Bürgermeister und Finanzdezernent Günter Beck: „Mit dem KEF-Beitritt verpflichtet sich die Stadt Mainz, ab dem Haushaltsjahr 2012 15 Jahre lang einen jährlichen Konsolidierungsbeitrag von ca. 10,64Mio. € zu erwirtschaften.

Im Gegenzug erhält die Stadt bis 2026 jährlich 21,2 Mio. € als Zuweisung aus dem KEF. Insgesamt entlastet dies den städtischen Haushalt jährlich um rund 31,8 Mio. €. Eigenbeitrag und Fondsmittel summieren sich auf über 477 Mio. € in 15 Jahren. Das kann sich sehen lassen“.

Hintergrundinformation:

Am 22. September 2010 unterzeichneten Ministerpräsident Kurt Beck und die Vorsitzenden der kommunalen Spitzenverbände eine gemeinsame Erklärung zum Abbau der in der Vergangenheit aufgelaufenen hohen Verbindlichkeiten der kommunalen Gebietskörperschaften aus der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung.

Die Finanzierung des Fonds erfolgt zu einem Drittel durch das Land aus Mitteln des Landeshaushalts, zu einem weiteren Drittel aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs und zum restlichen Drittel durch die teilnehmenden Kommunen selbst über eigene Konsolidierungsbeiträge.

Der Entschuldungsfonds hat eine Diskussion über nachhaltiges Wirtschaften ausgelöst und damit einen Paradigmenwechsel mit sich gebracht.