Neuer Quartiersplatz in der Mainzer Neustadt: Beteiligung der Öffentlichkeit

Im Rahmen des Förderprogrammes „Soziale Stadt“ wurden im Jahre 2009 ein integriertes Entwicklungskonzept (IEK) sowie ein damit verbundener „Stadteilrahmenplan nördliche Neustadt“ beschlossen. Ein wichtiger Bestandteil dieser informellen Konzepte ist die Schaffung eines neuen Quartiersplatzes südwestlich der Komissbrotbäckerei.

Die formulierten Ziele, wie die Schaffung eines neuen Quartiersplatzes im Bereich 'Wallaustraße /Emausweg', die Ordnung der städtebaulichen Strukturen in Verbindung mit einer Aufwertung des Quartiers sowie der Verknüpfung zum Zollhafen sind mit der bisher ausgeübten Genehmigungspraxis nach § 34 BauGB nicht erreichbar

Zur Umsetzung dieser Ziele hat der Stadtrat der Stadt Mainz in seiner Sitzung am 03.11.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Neues Quartiersplatz (N 87)“ und die Aufstellung zur Änderung Nr. 39 des Flächennutzungsplanes der Stadt Mainz im Bereich des Bebauungsplanes "Neues Quartiersplatz (N 87)" beschlossen.

Zusätzlich wurde zur Sicherung der städtebaulichen Planung über den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes „N 87“ eine Veränderungssperre verhängt.

Zur Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs als Basis für das Bebauungsplanverfahren „Neuer Quartiersplatz (N87)“ hat der Bau- und Sanierungsausschuss am 26.05.2011 die Durchführung einer Planungswerkstatt beschlossen. Für die Durchführung der Planungswerkstatt konnten Fördermittel der "Sozialen Stadt" eingesetzt werden.

Die Planungswerkstatt wurde in zwei öffentlichen Terminen unter der Teilnahme eines großen Beteiligtenkreises durchgeführt. Drei Planungsbüros waren beauftragt, während des Beteiligungsprozesses aus den formulierten Zielen sowie Anregungen und Kritiken der Planungswerkstatt die städtebaulichen Entwürfe zu erarbeiten.

Das Auswahlgremium entschied sich einstimmig für den Entwurf des Büros prosa architekten/Darmstadt. Der prämierte Entwurf reagiert sensibel auf die vorhandenen Strukturen der nördlichen Neustadt. Mit einer robusten städtebaulichen Struktur gelingt es dem Entwurfes  über verschiedenste Entwicklungsphasen sukzessive ein funktionsfähiges und attraktives Quartier entstehen zu lassen und bietet Raum für vielfältige Möglichkeiten der baulichen Umsetzung.

Der nun vorliegende städtebauliche Entwurf wurde entsprechend der Anregungen aus dem Partizipationsprozess überarbeitet und dient als Grundlage für den zukünftigen Bebauungsplanentwurf.

Auf der Grundlage dieses Planungskonzepts hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 11.09.2013 den Beschluss gefasst, zu den beiden Bauleitplänen die gesetzlich vorgesehene, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet statt:

Am Dienstag, 24.09.2013 um 19:00 Uhr im "Großen Saal" des Kinder-, Jugend- und Kulturzentrums "Neustadtzentrum"
Goethestraße 7, 55118 Mainz.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit dient gemäß § 3 Abs. 1 BauGB der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, soweit solche für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.

Diese werden von den Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes an dem o. a. Termin erörtert. Im Anschluss an die Erörterung wird der Öffentlichkeit, den Bürgerinnen und Bürgern, Gelegenheit zur Äußerung gegeben.

Als zusätzliche Information stehen die Entwürfe der o. a. Bauleitpläne und ihre Begründungen im Internet unter der Adresse www.mainz.de/stadtplanungsamt im Zeitraum vom 24.09.2013 bis 11.10.2013 (einschließlich) zur Verfügung