Verbraucherzentrale: „Versuch der DB, verlorengegangenes Vertrauen zurückzugewinnen, missglückt“

Die freiwilligen Kulanzleistungen der Deutschen Bahn entsprechen nicht den Forderungen der Fahrgastvertreter Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (VZ), ökologischer Verkehrsclub VCD und PRO BAHN.

Die freiwilligen Kulanzleistungen der Deutschen Bahn entsprechen nicht den Forderungen der Fahrgastvertreter Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (VZ), ökologischer Verkehrsclub VCD und PRO BAHN. Gemeinsam mit dem Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Süd, RMV, RNN und trans regio hat die Deutsche Bahn eine Regelung gefunden, sich bei Inhabern von Abo-, Jobticket- oder Zeitkarten für die entstandenen Fahrausfälle zu entschuldigen.

Um verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen, bietet die Deutsche Bahn an, ihre Stammkunden im Nah- und Fernverkehr in Form von Reisegutscheinen oder Bankgutschriften im Wert von bis zu 50 Euro zu entschädigen. Voraussetzung für die Beantragung der Kulanzleistungen ist der Besitz einer im August gültigen Zeitkarte für die von den Fahrausfällen betroffenen Bahnverbindungen. Sowohl für Auszubildende und Schüler als auch für Studierende wurden aufgrund von Schul- und Semesterferien besondere Regelungen getroffen.

Für die Fahrgast- und Verbraucherverbände VZ, VCD und PRO BAHN sind die Kulanzregelungen ein erster Schritt in Richtung Wiedergutmachung, entsprechen jedoch bei weitem nicht ihren Forderungen. „Wir begrüßen es, dass grundsätzlich eine Regelung gefunden worden ist, auch wenn diese aus unserer Sicht nicht ausreichend ist,“ kommentiert Sebastian Knopf, Landesvorsitzender von PRO BAHN Rheinland-Pfalz/Saarland den Entschuldigungsversuch der Deutschen Bahn. Bereits im August forderten die Fahrgastvertreter in einer gemeinsam formulierten Pressemeldung umfangreiche Entschädigungen durch die Deutsche Bahn an alle Zeitkarteninhaber. „Die getroffenen Kulanzregelungen sind ein etwas halbherziges Angebot an die Stammkunden im Nah- und Fernverkehr. Das ist nicht der richtige Weg, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Wir fordern weiterhin eine Entschädigung der vollen Fahrtkosten für den Monat August“, so Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

„Entschädigungszahlungen allein führen allerdings nicht zu einer Lösung der Probleme“, erklärt Dr. Helga Schmadel, Vorsitzende des VCD Landesverbands Rheinland-Pfalz. „Die Bahn muss endlich anfangen nachhaltig zu handeln, das heißt, zwingend notwendige Investitionen in die Infrastruktur tätigen und ein krisentaugliches Personalmanagement betreiben. Nur auf diese Weise können Situationen wie das Mainzer Bahnchaos in Zukunft vermieden werden“, so Helga Schmadel weiter.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sammelt Erfahrungsberichte zum Erstattungsverfahren. Betroffene können ihre Eindrücke den Verbraucherschützern unter der E-Mail-Adresse info@vz-rlp.de, per Fax unter 06131/284866 oder per Brief mitteilen. Die Postadresse lautet Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., Postfach 4107, 55031 Mainz.