140.000 Euro Sozialabgaben hinterzogen – Unternehmer zu 11 Monaten Haft verurteilt

Pforzheim – Vom Amtsgericht Pforzheim wurde der Verantwortliche eines Reinigungsunternehmens im Raum Pforzheim wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Die Ermittlungen durch das Hauptzollamt Karlsruhe ergaben, dass der verurteilte Arbeitgeber in den Jahren 2011 bis 2012 kontinuierlich angestelltes Personal abbaute und durch osteuropäische Subunternehmer ersetzte, die jedoch tatsächlich als Arbeitnehmer tätig wurden. 

Durch die unterlassene Anmeldung der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung entstand ein sozialversicherungsrechtlicher Schaden in Höhe von 140.000 €.

Zusatzinformation

Als Scheinselbstständige bezeichnet man Arbeitnehmer, welche offiziell als Selbstständige auftreten, tatsächlich aber in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zu dem vermeintlichen Auftraggeber stehen. Der Arbeitgeber spart sich so die Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Deckt der Zoll diese Arbeitsverhältnisse auf, werden Ermittlungen wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt aufgenommen. Die Strafandrohung für diese Straftat liegt bei einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.