Photovoltaik an Autobahnen: LBM unterstützt Betreiber bei Standortsuche

In Rheinland-Pfalz gibt es bislang rund 30 Photovoltaikprojekte an Autobahnen. Jede Anlage muss vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz genehmigt werden. Nach dem Bundesfernstraßengesetz ist nämlich eine Schutzzone entlang von Autobahnen vorgeschrieben. Diese dient dazu, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht zu gefährden. So darf 40 Meter neben der Fahrbahn nicht gebaut werden, in einem Korridor von 100 Metern gilt eine Baubeschränkungszone.

Um in diesen Bereichen wichtige und notwendige Vorhaben, wie beispielsweise Photovoltaikanlagen, dennoch verwirklichen zu können, sieht das Bundesfernstraßengesetz für bestimmte Fälle eine Ausnahmeregelung vor. Diese ist besonders für die Betreiber von Photovoltaikanlagen wichtig, denn nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden Anlagen, die sich in einem 110 Meter langen Streifen entlang von Autobahnen befinden, vom Staat gefördert.

„Wir stehen den geplanten Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber“, so Bernd Hölzgen, technischer Geschäftsführer des LBM. „So ermöglichen wir auch Photovoltaikanlagen innerhalb der Schutzzone“, so Hölzgen weiter. In den meisten Fällen sei es bislang sogar möglich gewesen, eine Unterschreitung der Bauverbotszone bis auf 20 Meter zu gewähren.

Möglich ist das, wenn das Vorhaben in den Bebauungsplan aufgenommen wird. Voraussetzung dafür ist, dass es den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht und dass der Plan unter Mitwirkung des LBM zustande gekommen ist. Als Straßenbaubehörde prüft der LBM – zuständig ist hierbei das Autobahnamt Montabaur – die Anträge nach straßenrechtlichen Aspekten. Dabei gilt es auch, die Interessen der Energiewirtschaft mit den Interessen zum Schutz der Verkehrsteilnehmer abzuwägen. Dabei spielen neben der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auch eventuelle Ausbauabsichten sowie Gründe der Straßenbaugestaltung eine Rolle.

Große Photovoltaikanlagen gibt es entlang der rheinland-pfälzischen Autobahnen unter anderem an der A 48 (AS Polch), an der A 62, der A 64 (Sauertalbrücke) und an der A 1 bei Mehring.