Informationen zur Existenzgründung – der Einheitliche Ansprechpartner informiert

Wer eine gute Idee hat und sich voller Tatendrang in die Selbständigkeit wagen möchte, wird oft mit unerwarteten Behördenkontakten und Formalitäten konfrontiert. Um einen Überblick über diese Verfahren und Formalitäten zu verschaffen, gibt es den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP).

Dieser unterstützt Gründungswillige und bestehende Unternehmen auf dem Weg durch den Formalitätendschungel.

Der EAP stellt Gründungswilligen im Einzelfall recherchierte allgemeine Grundinformationen zur Verfügung. Er informiert über Anforderungen, Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit. Von der Agentur für Arbeit über das Gewerbeamt, das Finanzamt oder die Zugehörigkeit zur Kammer. Er stellt Kontaktdaten der zuständigen Behörden zur Verfügung und informiert über Register, wie z.B. die Eintragung in die Handwerksrolle. Ob Handwerker, Dienstleister oder Freiberufler, jeder kann sich an den EAP wenden.

Wichtig zu wissen: Die Unterstützung durch den EAP ist kostenlos.

Wer sich also vor Beginn einer selbständigen Tätigkeit über die notwendigen behördlichen Schritte und Verfahren informieren möchte, kann sich gerne persönlich, per Telefon, Fax oder Mail an den EAP wenden.

Kontakt:

  • EAP bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd,
  • Friedrich-Ebert-Str. 14,
  • 67433 Neustadt an der Weinstraße 
  • Tel.: 06321-992233; Mail: eap-sgdsued@poststelle.rlp.de