Netzwerk hilft bei Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Die Stadt Heidelberg baut ein kommunales Netzwerk „Integration durch Anerkennung und Qualifizierung“ (IQ) auf, um Heidelberger Migrantinnen und Migranten, deren ausländische Berufsabschlüsse bisher in Deutschland nicht anerkannt wurden, bessere berufliche Perspektiven zu bieten. Damit schließt sich Heidelberg dem gleichnamigen bundesweiten Netzwerk und Förderprogramm an.

Ziel des Heidelberger Netzwerkes ist es, zusammen mit Akteurinnen und Akteuren des Arbeitsmarktes Beratungsangebote für Migrantinnen und Migranten zu entwickeln, um sie über die Möglichkeit eines Anerkennungsverfahrens besser zu informieren: Hierbei werden die im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse mit den jeweiligen Berufsanforderungen in Deutschland verglichen und offiziell bewertet. So soll Migrantinnen und Migranten der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert und neue Fachkräfte für die Heidelberger Unternehmen gewonnen werden. Bei der Gründung wird die Stadt vom „IQ Netzwerk Baden-Württemberg“ unterstützt. Informationen dazu gibt es im Internet unter www.netzwerk-iq-bw.de.

Einladung zur Auftaktveranstaltung am 1. Juli 2013  

Am Montag, 1. Juli 2013, ab 14 Uhr findet im Großen Rathaussaal die Auftaktveranstaltung zum Heidelberger Netzwerk „Integration durch Anerkennung und Qualifizierung“ statt, zu der Interessierte herzlich eingeladen sind. Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner wird die Gäste begrüßen. Anschließend werden Vertreterinnen und Vertreter des IQ Netzwerk Baden-Württemberg, des Jobcenters Heidelberg, der IHK Rhein-Neckar und des Akademischen Auslandsamtes der Universität Heidelberg die Angebote des IQ Netzwerks und die geplanten Heidelberger Aktivitäten vorstellen. Einen Ausblick gibt Bürgermeister Wolfgang Erichson, Leiter des Dezernats für Integration, Chancengleichheit und Bürgerdienste.

Hintergrund: Anerkennungsgesetz

Das Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse ist im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz („Anerkennungsgesetz“) geregelt, das im April 2012 in Kraft trat. Hiervon sind nur Berufe im Zuständigkeitsbereich des Bundes betroffen. Das Land Baden-Württemberg wird voraussichtlich im Herbst 2013 ein entsprechendes Gesetz für die landesrechtlich geregelten Berufe (z.B. Lehrer, Erzieher, Sozialpädagogen, Ingenieure, Architekten) verabschieden.