Justizminister Jörg-Uwe Hahn bei Selbsthilfegruppe afrikanischer Frauen in Frankfurt: Genitalverstümmelung wird als Verbrechen eingestuft

Justizminister Jörg-Uwe Hahn sprach mit Virginia Wangare-Greiner, der Vorsitzenden des Vereins MAISHA e.V., über das Leid der Betroffenen und die Frage, ob und inwiefern ein Straftatbestand mit höherem Strafrahmen helfen kann.

„Unsere Beharrlichkeit hat zum Ziel geführt.“ So bewertet der Hessische Minister der Justiz, für Integration und Europa und stellvertretende Ministerpräsident Jörg-Uwe Hahn den Gesetzentwurf zur härteren Bestrafung von Genitalverstümmelung, den die Regierungsfraktionen von Union und FDP in den Bundestag eingebracht haben.

„Vor zwei Jahren“, so erinnert der Justizminister, „habe ich den Frauen von MAISHA versprochen, dass ich mich dafür einsetzen werde, dass die Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen als Verbrechen gebrandmarkt  und entsprechend auch härter bestraft wird. Jetzt sind wir am Ziel. Die weibliche Genitalverstümmelung ist eine unmenschliche Prozedur und bedeutet unsägliches Leid für die betroffenen Mädchen und Frauen. Dagegen müssen wir energische Zeichen setzen.“

Justizminister Jörg-Uwe Hahn besuchte am Montag erneut MAISHA e.V., eine Selbsthilfegruppe afrikanischer Frauen in Frankfurt, um ihnen den Stand des Gesetzgebungsverfahrens zu erläutern. Demnach fand die erste Lesung des Gesetzentwurfes in der vergangenen Woche im Bundestag statt. Die Verabschiedung ist für Ende Juni terminiert. Der Bundesrat werde am 5. Juli abschließend entscheiden.  

Vor zwei Jahren hatte Justizminister Jörg-Uwe Hahn seinen  hessischen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht und dafür von den Kolleginnen und Kollegen, den Justizministerinnen und Justizministern der Länder und des Bundes viel Zustimmung geerntet. Als Berichterstatter des Bundesrates verhandelte Minister Hahn mit den Mehrheitsfraktionen des Bundestags. "Bis jetzt  ein Gesetzentwurf auf den Weg kam", sagt Justizminister Jörg-Uwe Hahn im Rückblick: "Auch hätte ich lieber gesehen, wenn es bei dem noch höheren Strafrahmen geblieben wäre." In seinem Bundesratsentwurf hatte Hahn als Mindeststrafe für die Verstümmelung von Genitalen bis zu zwei Jahren Haft vorgesehen. Der jetzt vorliegende Entwurf sieht eine Mindeststrafe von einem Jahr vor. "Bisher wird die Genitalverstümmelung als gefährliche Körperverletzung angesehen. Der entscheidende Erfolg ist jetzt, dass sie als ein Verbrechen unter  Strafe gestellt wird. Entscheidend ist auch, dass die Täter mit Haft rechnen müssen. Das ist die unmissverständliche Botschaft."

Justizminister Jörg-Uwe Hahn: „Nach Einschätzung von Terre des femmes WHO, Unicef oder der Bundesärztekammer sind in Deutschland bis zu 20.000 Mädchen und Frauen von Genitalverstümmelung betroffen, etwa 6.000 hier lebende Mädchen und Frauen sind derzeit gefährdet, Opfer von Genitalverstümmelung zu werden.“

Mit Virginia Wangare-Greiner, der Vorsitzenden des Vereins  MAISHA e.V., sprach Hahn über das Leid der Betroffenen und die Frage, ob und inwiefern ein Straftatbestand mit höherem Strafrahmen helfen kann. „Eine strafrechtliche Norm ist ein echter Durchbruch. Vor allem die symbolische Wirkung einer solchen Norm ist groß“, so die Vorsitzende Wangare-Greiner.   

Justizminister Jörg-Uwe Hahn dankte den im Verein MAISHA e.V. tätigen Frauen: „Sie leisten äußerst wichtige Arbeit. Sie schaffen den Zugang zu den afrikanischen Familien: Das kann keine staatliche Stelle.“ MAISHA sei als Lotse und Türöffner tätig. Auch biete sie in Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt eine Internationale Humanitäre Sprechstunde an. Da die Arbeit von MAISHA so wichtig und vorbildhaft sei, habe das Hessische Justizministerium deren Projekt, das afrikanische Gesundheitsnetzwerk in Hessen, mit gut 10.000 Euro im Jahr gefördert.

Die Verstümmelung von Frauen

Der Eingriff wird regelmäßig ohne Narkose, unter unzureichenden hygienischen Bedingungen und durch „Beschneiderinnen“ ohne medizinische Kenntnisse durchgeführt. Die Folgen können sein: Hoher Blutverlust, andauernde Schmerzen, (chronische) Infekte (einschließlich HIV-Übertragung), Inkontinenz oder Unfruchtbarkeit. Die Infibulation kann zu immensen Beschwerden bei Wasserlassen, Menstruation und Sexualverkehr führen und stellt ein erhebliches Geburtsrisiko für Mutter und Kind dar.  

 Virginia Wangare-Greiner

Sie wurde 1959 in Kenia geboren und  kam 1986 nach Deutschland.  Seit 2004 ist sie die Leiterin der Gesundheitsberatungsstelle für afrikanische Frauen in Frankfurt. Im Verein Maisha e.V. hat sie ebenfalls seit 2004 die Leitung des Afrika-Referats übernommen und ist außerdem seit 2005 Geschäftsführerin und Koordinatorin des Vereins.  

Frau Wangare-Greiner  wurde als erste nichtdeutsche Staatsangehörige im Jahre 2006 mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet.