Innenministerium empfiehlt Meldung von Hochwasserschäden

Auch Baden-Württemberg war von den Starkniederschlägen am Wochenende vom 30. Mai auf den 2. Juni 2013 betroffen. Glücklicherweise liegen die Gesamtschäden weit unter denen in anderen Bundesländern, insbesondere in Sachsen-Anhalt.

Dennoch sind auch hier zu Lande Einzelne von Hochwasser eventuell extrem betroffen. Soweit es sich dabei um bedeutende unversicherte und nicht versicherbare Schäden handelt, prüft die Landesregierung derzeit Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung für Privatpersonen, teilte das Innenministerium am Freitag, 14. Juni 2013, in Stuttgart mit.

Das Innenministerium empfiehlt grundsätzlich, die Schäden der zuständigen Versicherung zu melden. Sollte eine solche nicht bestehen, könnten diese Schäden vorsorglich bei der Gemeinde angezeigt werden. Diese wird den Sachverhalt und den voraussichtlichen Schaden gegebenenfalls dokumentieren, um im Falle eines Soforthilfeprogramms entsprechend tätig werden zu können.