Gleichstellungsbüro und Wohlfahrtsverbände informieren

Erwerbstätige Väter und Mütter müssen für Mutter-Kind-Kuren oder Väter-Kind-Kuren sowie für Mütter- oder Väterkuren keinen Urlaub nehmen. Darauf wies das Müttergenesungswerk vergangene Woche in Berlin hin.

"Diese Information ist insbesondere für hoch belastete erwerbstätige Mütter wichtig und zugleich ein Signal", so Annette Niesyto, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Karlsruhe. "Sie brauchen Unterstützung in problematischen Situationen, wenn die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch langfristig funktionieren soll. Eine Kur ist kein Urlaub, sondern eine medizinische Maßnahme."

Für eine Kur dürfen also keine Urlaubstage angerechnet werden. Allerdings empfiehlt es sich, die Arbeitgebenden früh über Zeitpunkt und Dauer der medizinischen Maßnahme zu informieren. Weiterhin sei es hilfreich, bereits im Kurantrag die Wunschklinik anzugeben, empfiehlt Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerks. Der Klinikwunsch sollte überdies gut begründet werden. Zu berücksichtigen sind vor allem die persönliche Lebenssituation mit allen Erfordernissen aus medizinischer Sicht und etwa Therapieangebote der Klinik, Besonderheiten im Kinderbetreuungsbedarf, die Entfernung zum Wohnort, das Vertrauen in die Einrichtung sowie religiöse und weltanschauliche Bedürfnisse. Weisen das ärztliche Attest oder die Mutter beziehungsweise der Vater selbst bei der Antragstellung gleich auf die Notwendigkeit eines bestimmten Hauses hin, kann dies die Entscheidung der Krankenkasse entsprechend lenken.

"Wenn schulpflichtige Kinder ihre Mutter in die Maßnahme begleiten, sind sie von der Schule für diese Zeit freizustellen, da es sich um die Wahrnehmung einer medizinischen Maßnahme handelt", rät Schilling das Informationsangebot der rund 1.300 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände zu nutzen. Hier könne im besten Fall auch die Nachsorgearbeit erfolgen. "Das ist das Erfolgsrezept des Müttergenesungswerkes zur nachhaltigen Wirkung der Kurmaßnahmen für Mütter."

Beratung rund um die Kur sowie Unterstützung bei der Antragstellung bieten in Karlsruhe das Beratungszentrum des Caritasverbandes, der Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes und das Diakonische Werk Karlsruhe. Nähere Informationen sind im Karlsruher Frauenhandbuch zu finden, das kostenlos an allen Pforten der Rathäuser erhältlich ist. Auch das Gleichstellungsbüro gibt unter der Telefonnummer 0721/133-3062 oder online http://www.karlsruhe.de/b4/stadtverwaltung/gleichstellung/veroeffentlich… Auskunft.

Weitere Informationen zu Kuren von Müttern und Vätern und ihren Kindern und die entsprechenden Attestformulare sind im Internet unter der Adresse www.muettergenesungswerk.de oder über das Kurtelefon: 030/330029-29 erhältlich.