Energiewende – Ministerrat verabschiedet ‚Rundschreiben Windenergie’

Mit dem ‚Rundschreiben Windenergie’ wird die Energiewende in Rheinland-Pfalz wieder ein Stück konkreter. Weil sich die Rechtslage und die Voraussetzungen für die Nutzung von Windenergie geändert haben, wurde das bisherige Rundschreiben weiterentwickelt. Die Ziele der Energiewende und die Änderungen rechtlicher und tatsächlicher Gegebenheiten im Rahmen der Windenergienutzung machten eine Neufassung notwendig.

In dem gemeinsamen Papier von Wirtschafts-, Umwelt-, Innen- und Finanzministerium werden die Grundsätze des LEP IV und die Ziele zur Planung und Nutzung von Windenergiestandorten in Rheinland-Pfalz näher ausgeführt. Das Rundschreiben ist der Interpretations-Leitfaden für Behörden, die an den Genehmigungsverfahren zur Errichtung von Windenergieanlagen beteiligt sind. Es soll dazu beitragen, die Umsetzung von Rechtsvorschriften in Rheinland-Pfalz zu vereinheitlichen.

Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat zum ‚Rundschreiben Windenergie’ eine freiwillige Anhörung der Verbände durchgeführt.

Hier wichtige Punkte des neuen Rundschreibens im Überblick:

  • Windenergieanlagen sollen möglichst räumlich konzentriert werden,
  • deshalb sollen künftig Genehmigungen von Einzelanlagen nur erfolgen, wenn wenigstens drei Anlagen im räumlichen Verbund errichtet werden können.
  • Für die Energiewende sind ausreichend Flächen zur Windenergienutzung erforderlich. Daher erfolgt auch eine mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz korrespondierende Anpassung der Abstände: 800 Meter zwischen Wohn-, Misch-, Kern-, und Dorfgebieten und Windenergieanlagen und 500 Meter Abstand zu Einzelgehöften. Diese Abstände sind Orientierungswerte. Die Kommunen können auch größere Abstände wählen. Maßgeblich für den tatsächlichen Abstand bleibt die Bewertung des konkreten Einzelfalls.
  • Standorte mit hoher Windhöffigkeit sind vorrangig zu sichern. Das Rundschreiben präzisiert die Anforderungen an die hohe Windhöffigkeit bei 5,8 bis 6,0 m/s bei 100 Metern über Grund.
  • Dem Artenschutz kommt eine wesentlich größere Bedeutung zu. Durch das Vogelschutzgutachten der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland und des Landesamtes für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG), auf das ein Verweis enthalten ist, werden Kriterien für den wirkungsvollen Artenschutz an die Hand gegeben.
  • Die Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen in Waldgebieten werden ausführlich dargestellt.
  • Das Landschaftsbild wird als Abwägungskriterium genannt.
  • Das Thema Repowering und die damit verbundene Überprüfung bestehender Höhenbeschränkungen in Bauleitplänen werden besonders angeführt.