Energiewende – Hüser: „Windpotential im Land wird ermittelt“ – Entscheidungsgrundlage für die Kommunen

Mit der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) ist es nun an den Planungsgemeinschaften, in den Regionalplänen Vorranggebiete für die Windenergienutzung auszuweisen.

Die Kommunen haben die Aufgabe, in ihren Flächennutzungsplänen geeignete Flächen für die Windenergienutzung darzustellen. Besonderes Augenmerk gilt dabei windstarken (windhöffigen) Standorten. Wo viel Wind weht, soll eine neue Windpotentialstudie zeigen. Am heutigen Mittwoch wird im Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz vorgestellt, wie das Windpotential im Land ermittelt wird. Berichterstatter ist der TÜV Süd, der im Auftrag des Landes die Windpotentialstudie erstellt. Planungsgemeinschaften, Kommunalvertretern, Angehörigen von Kammern und Verbänden sowie Unternehmern und Betreibern wird der Zwischenbericht erläutert.

„Die Veranstaltung dient dazu, unser Vorgehen transparent zu machen. Vorgestellt werden die fachlichen Grundlagen und die methodische Vorgehensweise der Untersuchung“, stellt Uwe Hüser, Staatssekretär im Wirtschaftsministerium fest. „Wir haben uns aufgrund seiner hohen Fachkompetenz für den TÜV Süd als Gutachter entschieden. In seiner Verantwortung sind bereits die Windpotentialanalysen der Nachbarländer Baden-Württemberg und Hessen entstanden. Aufbauend auf diesen Erfahrungen wurde die Methodik nochmals verfeinert und für eine hohe Datenqualität gesorgt.“

Konkrete Ergebnisse über das Windpotential in den Regionen sollen Ende Juni vorliegen. Danach wird die Windpotentialstudie im Internet veröffentlicht. „Ziel ist es, dass die Kommunen, aufbauend auf den Regionalplänen, die am besten geeigneten Standorte identifizieren – dabei ist die Windstärke ein wichtiges Kriterium“, so Hüser.