Kundgebung der rechten Szene vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen

Die für den 25. Mai 2013 angekündigte Demonstration der rechten Szene unter dem Motto "Freiheit für alle politischen Gefangenen!" – "Für die Wahrung des Artikel 5 Grundgesetz" vom Hauptbahnhof zum Bundesverfassungsgericht am Schloss darf nun doch stattfinden.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim hat am Freitagabend in einer Eilentscheidung die Beschwerde der Stadt Karlsruhe gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zurückgewiesen. Das Gericht gewährt den Anmeldern der Versammlung damit vorläufigen Rechtsschutz, die bei der Stadt Karlsruhe angemeldete Demonstration der rechten Szene kann am Samstag stattfinden.

VGH: Keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte für Straftaten aus der Versammlung heraus

Die Stadtverwaltung hatte die "nationale Großdemonstration" verboten, da sie nach Auswertung aller Fakten zum Schluss gekommen war, dass bei Durchführung der Versammlung die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährdet ist. Die Stadt hatte argumentiert, dass davon auszugehen sei, dass es durch die Kundgebung zu Straftatbeständen wie Volksverhetzung kommen könnte. Auch weise der als Rechtsextremist bekannte Versammlungsleiter nicht die erforderliche Zuverlässigkeit auf, um gegen szenetypische Straftaten einzuschreiten.

Gegen die Verbotsverfügung hatte der Anmelder erfolgreich beim Verwaltungsgericht in einer Eilentscheidung vorläufigen Rechtsschutz bekommen. Die Stadt Karlsruhe hatte daraufhin beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Beschwerde eingelegt.

Zur Begründung seines heutigen Beschlusses führt der Verwaltungsgerichtshof aus, dass bei der Gesamtschau aller in der Verfügung vorgetragenen Umstände keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte dafür festzustellen sind, dass sich aus dem Versammlungs-Motto und der Person des Versammlungsleiters nicht die erforderliche Wahrscheinlichkeit ergibt, dass aus der Versammlung heraus Straftaten begangen werden. So reiche etwa die Gutheißung allgemein nationalistischen Gedankenguts nicht für einen Straftatbestand aus.

"Wir haben es als unsere Aufgabe angesehen, die Frage der Zuverlässigkeit im Rechtsweg zu klären", so Bürgermeister Wolfram Jäger in einer ersten Stellungnahme. Das VGH habe sich mit den Argumente der Stadt ausführlich auseinandergesetzt: "Allein die mehrseitige Begründung des Beschlusses zeigt die Substanz unserer Beschwerde."

"Unser oberstes Ziel ist nun sicherzustellen, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung am morgigen Samstag nicht gefährdet wird", zeigt sich Bürgermeister Wolfram Jäger entschlossen, am Samstag eine Eskalation zu unterbinden. Von der Gewährung des vorläufigen Rechtsschutzes für die Anmelder der Versammlung durch den Verwaltungsgerichtshof unabhängig sind Auflagen für den Verlauf der Versammlung durch die Versammlungsbehörde. Entsprechende Auflagen werden dem Versammlungsleiter bekanntgegeben. Ob die beantragte Wegestrecke in der Form begangen werden kann, wird sich erst in der Gesamtschau aller Aspekte am morgigen Samstag entscheiden.

"Karlsruhe zeigt Flagge"

Dass Radikale in Karlsruhe nicht erwünscht sind, macht die Zivilgesellschaft bereits seit Tagen durch "Karlsruhe zeigt Flagge" deutlich. Neben dem öffentlich sichtbaren Zeichen – rund 290 Großfahnen im Stadtgebiet, mit denen sich die Stadt, Kirchen, Verbände, Organisationen und Privatleute gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit stellt – lädt die Stadt am Samstagmorgen in die Ebertstraße ein, wo namhafte Redner ab 11.30 Uhr Position für Toleranz und Vielfalt beziehen.