Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für die Zeit der Getreide- und Ölsaatenernte sowie der Traubenlese

Für die Getreide- und Ölsaatenernte sowie die Traubenlese gelten auch im Jahr 2013 wieder Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot gemäß § 30 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung.

Dies teilte das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten mit.

Für die Getreide- und Rapsernte gelten die Ausnahmen vom 16. Juni 2013 bis zum 25. August 2013, für die Maisernte und Weintraubenlese vom 18. August 2013 bis zum 10. November 2013 und für die Ölsaatenernte vom 11. August 2013 bis zum 29. September 2013.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. hat die Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot als praxisorientierte Maßnahme, worauf die Landwirte und Winzer in der Erntezeit unbedingt angewiesen seien, begrüßt.