Rheinland-Pfalz für mehr Kostentransparenz bei Telekommunikationsverträgen

Minister Jochen Hartloff hat auf der Verbraucherschutzministerkonferenz die Bundesregierung aufgefordert, ein standardisiertes Vertragsinformationsblatt für Telekommunikationsverträge verbindlich vorzugeben.

Ein einheitliches, standardisiertes Vertragsinformationsblatt mit allen für die Verbraucherinnen und Verbraucher wichtigen Angaben würde die Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit von Angeboten erhöhen und die Angebotsauswahl erleichtern, so der Minister.

Es ist immer noch Alltag, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher sich bei Abrechnungen über anfallende und ihnen nicht bewusste Kosten wundern. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf mögliche Zusatzkosten, die über monatliche Grundkosten oder Kosten für Telefonate und SMS hinaus anfallen können, also zum Beispiel bei Ersatzkartenbeschaffung, SIM-Karten-Sperre, Rücklastschriften oder Rufsperren. Bislang ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher teilweise nur mit hohem Aufwand möglich, sich über die wesentlichen Preise zu informieren. Da sehe ich dringenden Verbesserungsbedarf, erklärte Hartloff.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. führte im September 2012 einen Marktcheck zu Zusatzkosten bei Mobilfunkverträgen durch, bei dem im Rahmen einer Stichprobe Kostenhinweise auf den Internetseiten von 40 Mobilfunkanbietern untersucht wurden. Ergebnis dieses Marktchecks war zum einen, dass eine Vielzahl entgeltpflichtiger Einzelpositionen in Rechnung gestellt wurde, die teils erhebliche Preisspannen aufwiesen bis hin zu unzulässig überhöhten Kosten. Der Marktcheck identifizierte 29 unterschiedliche Einzelpositionen bei Mobilfunkverträgen mit Kosten von bis zu über 30 Euro im Einzelfall.

„Wenn man sich diese Ergebnisse vor Augen hält, ist eigentlich klar, dass diese Preisgestaltung zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher geht. Der Marktcheck ergab weiter, dass die Preisinformationen für die Kundinnen und Kunden oft sehr intransparent, schwer auffindbar und unvollständig seien, obschon das Telekommunikationsgesetz vorschreibt, dass die Anbieter von Telekommunikationsdiensten den Verbraucherinnen und Verbrauchern im Vertrag verschiedene Informationen in klarer, umfassender und leicht zugänglicher Form zur Verfügung stellen müssen“, so der Minister.

Für mehr Transparenz und Kostenkontrolle solle der Bund daher endlich von der bereits vorhandenen Ermächtigungsgrundlage Gebrauch machen, die Veröffentlichung von Einzelheiten zu den Preisen der angebotenen Dienste zusätzlich per Rechtsverordnung zu regeln.

„Gerade in einem Markt, der sich durch Angebotsvielfalt, eine permanente Preis- und Angebotsentwicklung und teils erhebliche Preisunterschiede auszeichnet, benötigen Verbraucherinnen und Verbraucher verlässliche, übersichtliche und leicht auffindbare Vertrags- und Preisangaben, um sich bewusst für ein Angebot zu entscheiden", hob der Minister hervor.