Erfolgreicher Start – Arbeitgeber sollten jetzt ins Verfahren einsteigen

Das Verfahren zum Abruf der elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) durch den Arbeitgeber ist zum 1. Januar 2013 erfolgreich gestartet.

Im I. Quartal sind bundesweit bereits ca. 800.000 Arbeitgeber in das elektronische Verfahren eingestiegen. Damit wird bereits für ca. 11 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Lohnsteuerabzug papierlos durchgeführt.

Grundsätzlich kann jeder Arbeitgeber unter Berücksichtigung seiner betriebsinternen Abläufe individuell entscheiden, zu welchem Zeitpunkt im Kalenderjahr 2013 er in das elektronische Verfahren einsteigt. Spätestens die Abrechnung des letzten Lohnzahlungszeitraums 2013 muss allerdings auf Grundlage der ELStAM erfolgen. Um die Vorteile des papierlosen Verfahrens zeitnah nutzen zu können, empfiehlt sich ein frühzeitiger Einstieg. Insbesondere können Arbeitgeber durch einen Start im II. oder III. Quartal eventuelle Engpässe zum Ende des Kalenderjahres vermeiden.

Größere Arbeitgeber können sich durch die Möglichkeit, die Arbeitnehmer im Einführungszeitraum 2013 auch stufenweise – verteilt auf verschiedene Zeitpunkte / Datenlieferungen – anzumelden, den Umstieg erleichtern.

Nähere Informationen zum neuen Verfahren sowie zu aktuellen Besonderheiten finden Sie im Internet unter www.elster.de. Dort werden auch getrennt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber viele Vordrucke und Broschüren rund um das Verfahren ELStAM zum Download angeboten.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihre aktuell gültigen „ELStAM“ im ElsterOnline-Portal (zur erreichen über www.elster.de) auf ihre Richtigkeit überprüfen. Dazu ist eine einmalige kostenfreie Registrierung mit der steuerlichen Identifikationsnummer erforderlich. Damit kann der Arbeitnehmer sicherstellen, dass er auch künftig eine korrekte Gehaltsabrechnung erhält.