Thomas Gebhart: Neuregelung für Fracking, Geothermie und Erdölförderung – Wichtiger Fortschritt für die Südpfalz

Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart (CDU) teilt mit, dass sich die Regierungskoalition auf eine Verschärfung der Gesetzesinitiative im Zusammenhang mit dem sogenannten Fracking verständigt hat.

„Ich begrüße diese Entwicklung. Die jetzt vorliegende Gesetzesinitiative bedeutet einen erheblichen Fortschritt im Vergleich zur heutigen Rechtslage“, so der Bundestagsabgeordnete. Gebhart hatte sich zusammen mit einigen Kollegen in einer Arbeitsgruppe teils gegen massive Widerstände in den vergangen Wochen intensiv für eine Neuregelung stark gemacht. „Ich habe mich in Berlin auch mit Blick auf die Südpfalz vehement für verschiedene Verbesserungen eingesetzt,“ so der Abgeordnete.

Nach heutiger Rechtslage können Fracking-Vorhaben ohne Umweltverträglichkeitsprüfung von den Ländern genehmigt werden. Auch in Wasserschutzgebieten kann heute gefrackt werden. Künftig soll eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung für Fracking-Vorhaben vorgeschrieben werden. Betroffene Kommunen und sonstige Dritte sollen an den Entscheidungen über solche Projekte beteiligt werden. Darüber hinaus gilt ein Fracking-Verbot in Wasserschutzgebieten. Auch für Fracking-Vorhaben außerhalb von Wasserschutzgebieten erhalten die Wasserbehörden ein faktisches Veto-Recht. Die Hürden für die Verpressung des Lagerstättenwassers sollen zusätzlich erhöht werden.

Die verschärften Regelungen sollen künftig auch für Geothermieprojekte, bei denen es zum Aufbrechen von Gestein unter hydraulischem Druck kommt, gelten. Danach sollen erstens solche Tiefbohrungen in Wasserschutzgebieten verboten werden. Auch außerhalb von Wasserschutzgebieten gilt analog das faktische Veto-Recht der Wasserbehörden. Ferner wird bei solchen Projekten eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung zwingend vorgeschrieben.

Gebhart: „Es war mir ein wichtiges Anliegen, dass wir bei der Geothermie bessere Regelungen bekommen. Mit dem was auf dem Tisch liegt, ist eine wichtige Etappe erreicht.“

Unabhängig von der Frage, ob Fracking zum Einsatz kommt, soll es künftig für die Gewinnung von Erdöl im Rahmen der konventionellen Förderung neue Vorschriften geben. Heute besteht für eine Förderung von weniger als 500 Tonnen täglich keine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Künftig soll es eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls über die Umweltverträglichkeitsprüfung geben. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist danach auch unterhalb der Fördermenge von 500 Tonnen täglich für Erdöl durchzuführen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen in der Südpfalz bedeutet dies strengere Auflagen für eine mögliche Erdölförderung. „Auch dies ist ein Fortschritt im Vergleich zur heutigen Rechtslage, für den ich intensiv geworben habe,“ so Gebhart.