Martin Brandl / Thomas Gebhart: Land meldet zweite Rheinbrücke nur unter Vorbehalt an

„Die rheinland-pfälzische Landesregierung wird ihrer Verantwortung nicht gerecht, wenn sie die verkehrlichen Interessen der Südpfalz der baden-württembergischen Landesregierung überlässt.“ Dies betonen der Landtagsabgeordnete Martin Brandl und der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart (beide CDU). Im gestrigen Innenausschuss des Landtages hat Innenminister Lewentz (SPD) die Liste der Verkehrsprojekte zur Anmeldung für den Bundesverkehrswegeplan vorgelegt.

Darunter wird auch die zweite Rheinbrücke bei Wörth aufgezählt, die als einziges Projekt allerdings mit dem Vermerk „Anmeldung in Abstimmung mit BW“ versehen ist.

„Damit bleibt die Landesregierung wieder einmal vage. Heißt dies nun ja oder nein zur Anmeldung der zweiten Rheinbrücke im Bundesverkehrswegeplan? Bedeutet die Formulierung, dass das von den Grünen geführte Verkehrsministerium in Stuttgart das letzte Wort haben wird?“, fragen Gebhart und Brandl. Die beiden Landesregierungen drücken sich seit zwei Jahren vor einer klaren Entscheidung, ob sie die zweite Rheinbrücke wollen oder nicht. Die Verzögerungs- und Hinhaltetaktik wird mit der Zeit immer unerträglicher. „Wir erwarten, dass den Bürgerinnen und Bürgern auf beiden Seiten des Rheins endlich reiner Wein eingeschenkt wird“, so Gebhart und Brandl.“