Hunde ohne Leine Problem für die Natur

Sowohl Menschen als auch Hunde empfinden im Frühling meist besonders große Freude an Spaziergängen in der Natur, aber ausgerechnet dann ist es für die Natur auch besonders problematisch, wenn die Menschen ihre Hunde ohne Leine umherlaufen lassen. Darauf macht die Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises als untere Landespflegebehörde aufmerksam.

Die ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten des Kreises stellten seit längerem eine starke Beeinträchtigung der Brut von Feldlerchen, Rotkehlchen und Nachtigallen fest, heißt es aus dem Ludwigshafener Kreishaus. Bei diesen Arten handle es sich um Boden- und Heckenbrüter, deren Nester sich auf ebener Erde oder in Bodennähe befänden. Dass Gelege und Jungvögel durch diese angeborene Nistplatzwahl von natürlichen Feinden leicht zu finden seien, bedeute in ungestörter Wildnis noch kein Problem. Schwierig würden für diese Vogelgruppe jedoch Beutesucher aus der Zivilisation. Speziell in Ortsnähe zerstörten immer wieder umherstreifende Hunde die Nester. Selten gewordene Arten wie Ziegenmelker und Wiesenpieper, die ohnehin nur noch in geschützten Arealen vorkämen, seien dadurch vielerorts so gut wie ganz verschwunden.

Für Rehe und anderes Wild bestehe durch Hunde ohne Leine ebenfalls Lebensgefahr, betont die Kreisverwaltung. Es gehe dabei nicht nur um den Biss eines hetzenden Hundes, sondern auch um die panikartige Flucht aufgescheuchter Tiere. Nicht selten ende sie nämlich in Zäunen, was zu schmerzhaften oder gar tödlichen Verletzungen führen könne. Fliehe das Wildtier auf eine Straße, drohten außerdem schwere Unfälle. Dass mancher „Privathund“ nicht jagen, sondern nur spielen wolle, interessiere weder einen brütenden Vogel noch ein Reh.

Schon in einem „normalen“ April sei jeweils die höchste Zahl an gerissenen Rehen zu beklagen, weil Wildtiere dann häufig noch in schlechter körperlicher Verfassung und die Weibchen hochträchtig seien. Dieses Jahr brächten sie durch den langen Winter aber noch weniger Kraft für eine Flucht auf und könnten daran zugrunde gehen oder würden umso leichter erbeutet. Die untere Naturschutzbehörde appelliert deshalb an das Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter und erinnert sie an ihre Aufsichtspflicht. Verstöße gegen Natur- und Landschaftsschutzverordnungen oder kommunale Gefahrenabwehrverordnungen könnten mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.