Überschwemmung von Kellerräumen vermeiden – Tipps von Experten des Tiefbauamts

Abwasseranlagen, die unterhalb der so genannten Rückstauebene liegen, dürfen nur über eine Pumpe fachgerecht und sicher entwässert werden.

Immer wieder kommt es zu Kellerüberschwemmungen, wenn das städtische Kanalnetz kurzfristig durch starke Regenfälle überlastet wird. Oder Oberflächenwasser dringt nach Wolkenbrüchen von außen über tief liegende Hauseingänge, Kellerfenster oder Garageneinfahrten in die Häuser ein und verursacht so hohe Schäden.

Ein Großteil dieser Schäden könnte jedoch vermeiden werden, wenn die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer besser vorsorgen würden. Denn sie sind laut städtischer Entwässerungssatzung für die Unterhaltung und Wartung ihrer Grundstücksentwässerung verantwortlich.

Folgende Maßnahmen schützen die Keller vor Überflutung:

– Abwasseranlagen, die unterhalb der so genannten Rückstauebene liegen, also unterhalb der Oberkante der Straße vor dem Grundstück, dürfen nur über eine Pumpe fachgerecht und sicher entwässert werden.

– Sinkkasteneinläufe in Kellern müssen durch Rückstauschieber vor Abwasserrückfluss gesichert sein. Diese Schieber dürfen nur zum Ablassen von Wasser kurzfristig geöffnet werden.

– Außenliegende rückstaugefährdete Ablaufstellen können nur vor Überflutung geschützt werden, wenn zum Beispiel bei Kellerabgängen eine Versickerung vorgesehen ist. Größere tiefliegende Flächen sind allerdings über eine Hebeanlage zu entwässern.

– Das Tiefbauamt empfiehlt, die vorgeschriebenen Inspektionen und Wartungen der Grundstücksentwässerungsanlagen regelmäßig durchführen zu lassen.

Gefällesituation beachten

Grundstücke können auch durch Oberflächenabfluss von angrenzenden Flächen (Straßen, Nachbargrundstücken, landwirtschaftliche Flächen) gefährdet sein. Hier ist zu beachten, dass bei Extremniederschlägen auch von Grünflächen Wasser abfließen kann. Außerdem sollte das Freibord im Bereich der Grundstückszufahrt ermittelt werden, also der Abstand zwischen einem Wasserspiegel und einer höher liegenden Kante eines Bauwerks.

Auch die Gefällesituation um das Gebäude herum ist wichtig. Liegt zum Beispiel im Bereich des Gebäudesockels ein von Rasenkanten eingefasster, etwas erhöhter Kiesstreifen, steht das abfließende Wasser nicht direkt am Gebäude. Vor einer Überflutung von außen kann man sich nur durch einen "bautechnischen Schutzwall" wirksam absichern.

Broschüre und Merkblatt

Das Tiefbauamt hat zu dieser Problematik die Broschüre "Schutz vor Kellerüberflutungen" sowie das Merkblatt "Unterhaltung von Grundstücksentwässerungsanlagen" ausgearbeitet. Beide können beim Hausentwässerungsbüro des Tiefbauamts, Lammstraße 7, Zimmer D 347, abgeholt oder unter der Telefonnummer 0721/133-7453 angefordert werden. Informationen erhalten Interessierte außerdem montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14 bis 15.30 Uhr und für den Einzelfall auch nach Terminvereinbarung.

 

Im Internet sind Broschüre und Merkblatt unter der Adresse www.karlsruhe.de/bauen/tiefbau/entwaesserung/grundstuecksentwaess zu finden.