Lorsch sucht Schöffen und Jugendschöffen

Für die Wahlperiode vom 01. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 können sich Bürgerinnen und Bürger bei der Stadt Lorsch um das Amt der Schöffen und Jugendschöffen beim Amtsgericht Bensheim bewerben. Bis 11. April 2013 können Bewerbungen für die Aufnahme in eine enstrpechende Vorschlagsliste beim Hauptamt der Stadt Lorsch abgegeben werden.

Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Jede/r deutsche Staatsangehörige im Alter zwischen 25 und 69 Jahren kann sich bewerben. Wird die Vorschlagsliste aufgestellt, muss die betreffende Person jedoch in der Gemeinde wohnen, bei der sie sich um das Amt beworben hat. Ausgeschlossen sind: Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder solche, die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind. Ferner alle, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat im Gange ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

Die Formulare für die Aufnahme in die Vorschlagsliste um das Amt eines Schöffen oder Jugendschöffen und weitere Informationen dazu kann man beim Parlamentarischen Büro der Stadtverwaltung Lorsch, Klaus Jürgen Jakob (Telefon 06251/5967-240), bekommen.