Kommunalwahlen 2014 – Information des Wahlleiters für Wahlvorschlagsträger (Parteien und Wählergruppen)

Die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen finden in Rheinland-Pfalz im ersten Halbjahr 2014 statt. Der Gesetzgeber beabsichtigt, einzelne wahlrechtliche Vorschriften zu ändern. Ein Vorschlag zur Gesetzesänderung liegt bereits vor und ist als Landtagsdrucksache veröffentlicht.

Darüber hinaus diskutieren die Parteien und Abgeordneten über weitere Novellierungsmöglichkeiten, die auch die Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber betreffen. Die Änderungsvorschläge sowie die noch laufenden Diskussionen beziehen sich unter anderem auch auf die Aufstellung, Einreichung und Zulassung von Wahlvorschlägen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Landeswahlleiter, die Aufstellung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen 2014 erst in der zweiten Jahreshälfte 2013 vorzunehmen. Damit soll nicht zuletzt die Wiederholung einer Aufstellungsversammlung aufgrund neuer bzw. geänderter rechtlicher Regelungen vermieden werden.