Windkraft: Planungsausschuss informierte sich über Vorarbeiten zum FNP Wind

Auf den aktuellen Stand im aufwändigen Verfahren zur Entwicklung eines Teil-Flächennutzungsplans Wind (FNP Wind) brachte sich der Planungsausschuss am Freitag (15. März) in nichtöffentlicher Sitzung unter Vorsitz von Bürgermeister Michael Obert. Zur Frage, wo Windkraftanlagen künftig Energie produzieren können, hatte die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (NVK) Anfang 2012 die Aufstellung eines FNP Wind beschlossen.

Der NVK reagiert damit auf eine Änderung des Landesplanungsgesetzes. Danach kann die Frage, wo sich Windräder zu Energiegewinnung drehen dürfen, seit diesem Jahr im Regionalplan nur noch über sogenannte Vorranggebiete – und nicht über Ausschlussgebiete – gesteuert werden.

Anfang Dezember 2012 hatte sich die Verbandsversammlung daher auf ein Planungskonzept verständigt, mit welchen im NVK-Gebiet Areale herausgefiltert werden sollen, die sich als Standort für mehrere Windenergieanlagen (sogenannte Konzentrationszonen) eignen. Dieser NVK-Konzept-Beschluss gibt Zeit, alle relevanten Aspekte zur Windenergie eingehender zu beleuchten. Denn mit Verweis auf den erreichten Verfahrensstand können beantragte Vorhaben, die den Intentionen des künftigen FNP Wind entgegenstehen, für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Nutzung der Windenergie wurde in den gemeinderätlichen Gremien der Mitgliedsgemeinden kontrovers diskutiert. In der Öffentlichkeit formiert sich in einigen Gemeinden Widerstand, in Karlsruhe etwa gegen die zwischen Wettersbach und Ettlingen liegende Fläche auf dem Edelberg. Voraussichtlich im Frühsommer sollen hier die bis dahin gewonnenen Erkenntnisse in Wettersbach in einer Bürgerversammlung vorgestellt werden, informierte die Planungsstelle des NVK die Mitglieder des Planungsausschusses.

Untersucht werden – nach gleichen Kriterien – acht Suchräume im NVK-Gebiet, die auf den ersten Blick zur Windenergienutzung geeignet sein könnten. Die Vorarbeiten für einen FNP Wind auf Basis des Planungskonzepts lassen bislang zwar noch keine abschließende Abwägung zu, es zeichnet sich jedoch ab, dass einige Flächen herausfallen werden.

Bereits beantragt wurde für alle Flächen eine Visualisierung, um die Auswirkungen auf den Landschaftsraum beurteilen zu können. Bei der Abgrenzung der Suchräume wurde der vom Landesgesetzgeber vorgesehene Vorsorgeabstand zu bebauten Flächen erhöht, damit ist man beim Thema Lärm auf die sichere Seite gegangen. Trotzdem wurden für Flächen, wo sich verschiedene Lärmquellen kumulieren, Lärmgutachten erstellt. Für die Knielinger Fläche bei der MiRO ergeben sich demnach Restriktionen aufgrund des Lärmpegels. Auch für die Wettersbacher Flächen wurde – aufgrund der Nähe zur Lärmquelle Autobahn A8 – ein Lärmgutachten beauftragt. Eingeholt werden zudem Schattensimulationen für Wettersbach, Bergwald und den Tallagen. Zwar sind Richtfunkstrecken kein zwingender Ausschlussgrund, dennoch hat die Planungsstelle für alle Flächen mit insgesamt 27 Betreibern Kontakt aufgenommen.

Noch umfassender als ursprünglich angenommen muss die artenschutzrechtliche Betrachtung ausfallen. Das haben Gespräche auf Landesebene ergeben. Erste artenschutzrechtliche Untersuchungen wurden mittlerweile beauftragt. Bis zum Frühjahr 2014 zurückgestellt werden jedoch die Untersuchungen mit Blick auf Fledermausvorkommen. Da zu erwarten ist, dass sich die Flächenkulisse im Prüfverfahren weiter reduziert, sollen diese besonders aufwändigen und damit auch kostenintensiven Untersuchungen erst vorgenommen werden, wenn die Flächenkulisse etwas konkreter geworden ist.

Absicht der Planungsstelle des NVK ist, bis zum Sommer diesen Jahres eine Planungstiefe erreicht zu haben, die für einen Vorentwurf – mit voraussichtlich geringerer Flächenkulisse – ausreicht. Ins förmliche Beteiligungsverfahren soll der FNP-Entwurf im Herbst 2013 gehen, für 2014 wird der abschließende Beschluss der NVK-Verbandsversammlung angepeilt.

Mühlburg: Bürgerzentrum und Beleuchtung "große" Rheinstraße

Wo soll das Bürgerzentrum Mühlburg seinen endgültigen Standort bekommen und mit welchem Beleuchtungskonzept Rheinstraße soll die "große" Rheinstraße künftig als Geschäftsstraße akzentuiert werden? Über den aktuellen Stand hat die Stadtverwaltung bereits die Bürgerinnen und Bürger bei der Stadtteilkonferenz Mühlburg im Februar informiert, nun hat auch der Planungsausschuss seine Zustimmung zum weiteren Vorgehen gegeben. Danach soll das Bürgerzentrum zusammen mit der Stadtteilbibliothek Mühlburg auf einem Areal der Volkswohnung als eingeschossiger Anbau an das Hochhaus in der Weinbrennerstraße 79 eine dauerhafte Lösung finden. Nachdem der Planungsausschuss mehrheitlich seine grundsätzliche Zustimmung zum Standort gegeben hat, soll das Projekt über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf Basis des Ergebnisses einer noch durchzuführenden Mehrfachbeauftragung umgesetzt werden.

Die Rheinstraße soll zwischen Philippstraße und Entenfang nun doch Mastleuchten erhalten. Der Ausschuss geht diesen Weg mehrheitlich mit, nachdem sich das ursprünglich favorisierte "Lichtdach" als nicht durchführbar erwiesen hat. Zwei unterschiedlich hohe Ausleger sollen die Fahrbahn und den Fußgängerbereich gezielt ausleuchten. Für Effekte sollen LED-Strahler sorgen, mit welchen die Bäume angestrahlt werden können. Auch spezifische Lichtakzente zu Weihnachten können integriert werden.

In der Stadtteilkonferenz im Wesentlichen bereits vorgestellt worden war die künftige Verkehrsführung im Bereich Hardt-, Lamey- und Lerchenstraße. Die heute einstreifige Verkehrsführung in der Hardtststraße (Zufahrt zur Lameystraße im Norden) soll mit Schutzstreifen für Radfahrer beibehalten werden. Aufgrund des langen Rückstaus soll die Sperrung der Lerchenstraße im Bereich Lameyplatz aufgehoben werden. Um Schleichverkehr zu unterbinden, wird die Rheinstraße zwischen Hardt- und Lameyplatz zur Einbahnstraße in Richtung Osten.

Bebauungsplan für Alten- und Pflegeheim in Durlach

Auch in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan münden wird das Projekt Neubau eines Alten- und Pflegeheims am bestehenden Standort in der Basler-Tor-Straße 77. Grundlage ist das Ergebnis einer Mehrfachbeauftragung, die der Gestaltungsbeirat angeregt hatte. Vorgesehen ist ein gefaltetes Gebäude, was die Inanspruchnahme eines Teils des parkähnlich angelegten Grundstücksteils bedingt. Im ersten Schritt soll unter laufendem Betrieb im rückwärtigen Bereich gebaut werden, im zweiten Bauabschnitt soll das vorhandene Gebäude durch einen dreigeschossigen Gebäudeteil ersetzt werden.

Der Ausschuss befürwortet die Entscheidung, dem Heim am bestehenden Standort die auch aus rechtlichen Gründen notwendige Erweiterung zu ermöglichen. Dabei legt er bei der Erarbeitung des Bebauungsplans großen Wert darauf, dass den vom Gestaltungsbeirat formulierten Aspekten zur Optimierung des Konzepts Beachtung geschenkt wird. So soll unter anderem das Verhältnis zwischen bebautem Bereich und Freiraum zugunsten der Freifläche verschoben werden.