Einführung des elektronischen Personenstandsregisters

Rheinland-Pfalz hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Standesämter im Land Bücher und Papier durch moderne Informations- und Kommunikationstechniken ersetzen können. Innenstaatssekretärin Heike Raab begleitete heute in Koblenz den Starschuss für das elektronische Personenstandsregister im Land.

Die Staatssekretärin sagte: „Ab dem 1. Januar 2014 ist die elektronische Registerführung für alle Standesämter in Deutschland verpflichtend. Rheinland-Pfalz hat schon 2012 die Voraussetzungen zur Umsetzung des entsprechenden Gesetzes geschaffen. Ich bin sehr zufrieden, dass inzwischen rund 75 Prozent der rheinland-pfälzischen Standesämter auf die elektronische Registerführung umgestellt haben.“

Bereits im vergangenen Jahr seien die ersten Auskunftsprozesse im Internet für die Bürgerinnen und Bürger freigeschaltet worden, berichtete die Staatssekretärin. Über das Portal http://www.rlpDirekt.de stehe ein landesweites Portal zur Online-Anforderung von Personenstandsurkunden bereit. „Die Bürgerinnen und Bürger können die Ausstellung von Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden beantragen, ohne selbst zum Standesamt gehen zu müssen. Die Beantragung kann auch mit Hilfe des neuen Personalausweises vorgenommen werden“, erläuterte Heike Raab, die in diesem Zusammenhang die besondere Bedeutung des Personenstandswesens in der eGovernment-Strategie des Landes Rheinland-Pfalz betonte.

Mit dem neuen Personenstandsgesetz (PStG) werden weitreichende Entbürokratisierungsmaßnahmen (Abschaffung des Familienbuchs, Reduzierung der Arten von Personenstandsurkunden, Straffung der personenstandsrechtlichen Verfahren) umgesetzt. Kernelemente der Reform sind vor allem die Beurkundung in elektronisch geführten Personenstandsregistern und ein weitgehend standardisierter elektronischer Mitteilungsverkehr der Standesämter untereinander und mit anderen Behörden.