Ordnungsamt überwacht Gehwegparken

Der gemeindliche Vollzugsdienst des Ordnungs- und Bürgeramts (OA) überwacht in den nächsten Wochen im gesamten Stadtgebiet verstärkt das verbotene Parken auf Geh- und Radwegen.

"Weil Gehwege immer wieder zum Parken von Fahrzeugen genutzt werden, haben wir viele Beschwerden von Fußgängerinnen und Fußgängern erhalten", sieht OA-Chef Dr. Björn Weiße die Notwendigkeit, die Kontrollen auf Gehwegen zu intensivieren.

"Das Parken auf Gehwegen stellt eine gefährliche Behinderung für Passanten dar. Gerade Mütter mit Kinderwagen, ältere Personen mit Gehhilfen oder Kinder müssen aufgrund von Falschparkerinnen und Falschparkern die Straße statt des Gehwegs benutzen und begeben sich dadurch in Gefahr", verweist Weiße auf das häufig festzustellende rücksichtslose und undisdisziplinierte Verhalten einiger Autofahrerinnen und Autofahrer. Gleiches gilt für das Zuparken von Radwegen. Weiße: "Karlsruhe hat das Ziel, Fahrradstadt Nummer eins in Süddeutschland zu werden. Dazu ist es unerlässlich, Radwege von Fahrzeugen freizuhalten."

Mit der Schwerpunktaktion, bei der auch die Schulwege, Bushaltestellen und Fußgängerüberwege einbezogen sind, will das Ordnungsamt auch an die Verkehrsregeln erinnern. Nach diesen ist zum Parken der rechte Fahrbahnrand oder ein entlang der Fahrbahn angelegter Seiten- oder Parkstreifen zu benutzen, auch wenn das Parken nur von kurzer Dauer ist. Neben einem Verwarnungsgeld muss auch mit dem Abschleppen des Fahrzeuges gerechnet werden, wenn auf dem Geh- oder Radweg eine Restbreite von weniger als einem Meter verbleibt und dadurch etwa Rollstuhlfahrern die Benutzung des Gehweges nicht mehr möglich ist. Das Ordnungsamt rät daher Autofahrern, Parkierungsanlagen zu nutzen oder unter Umständen einen etwas längeren Weg zum Auto zu wählen.