Kommunalwahl: Bürgerinnen und Bürger sollen zu Hause entscheiden können

Die CDU-Fraktion bringt in dieser Plenarwoche ein eigenes Gesetz zur Änderung des bestehenden Kommunalwahlgesetzes in den Landtag ein. Ziel ist es, bereits bei den kommenden Kommunalwahlen den Bürgerinnen und Bürger die umfangreichen Wahlzettel vorab nach Hause zu  schicken, so die Neustadter Landtagsabgeordnete Brigitte Hayn.

Bürgerbeteiligung sei in aller Munde – landauf-landab und auch in den Kommunen ihres Wahlkreises. Hayn möchte sie gemeinsam mit der CDU-Landtagsfraktion stärken: „Die Opposition im Mainzer Landtag redet nicht nur darüber, sie handelt.“ Wenn Rot-Grün dem bürgerfreundlichen Vorschlag zustimme, werde es zu einer spürbar besseren Wahlbeteiligung der Bürger kommen, erwartet Hayn.

Dass die Wahlzettel und die Wahlmöglichkeiten immer komplizierter werden, schrecke ab oder verwirre beim Ankreuzen in der Wahlkabine. Deshalb gehe die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei den Kommunalwahlen seit vielen Jahren stärker zurück als bei allen anderen Wahlen. Hayn verwies darauf, dass die Wählerinnen und Wähler, die Hunderte von Stimmen vergeben sollten, Ortsvorsteher, Gemeinde- und Stadträte sowie Kreistage wählen und sich noch für die Parteien entscheiden müssen, dabei panaschieren und kumulieren können, verständlicherweise schnell irritiert seien.

Deshalb solle den Wählerinnen und Wählern wie in Baden-Württemberg durch die jeweilige Stadt oder Gemeinde vor der Wahl ihre Stimmzettel und ein Merkblatt mit Hinweisen zur Stimmabgabe übersandt werden, fordert die Neustadter Abgeordnete. So könnten sich die Bürgerinnen und Bürger in Ruhe auf den Urnengang vorbereiten und dann den Wahlzettel abgeben. Gerade Hochbetagten oder Erstwählern würde dadurch der Druck genommen.

Mit der Gesetzesinitiative der CDU-Landtagsfraktion solle erreicht werden, dass sich die Wahlberechtigten schon vor der Wahl mit der schwierigen Abstimmungstechnik konkret vertraut machen könnten, sagt Brigitte Hayn. Außerdem werde es älteren und beeinträchtigten Menschen erleichtet, ihr Wahlrecht auszuüben. Bedenken, dass es zu Missbrauch bei der erleichterten Wahl kommen könnte, widerlege das Beispiel Baden-Württemberg, wo das Wählen zu Hause seit über 30 Jahren praktiziert werde. Dort gebe es keinen Anstieg des Missbrauchs. Vielmehr werde die Versendung der Stimmzettel vor der Wahl von den Bürgerinnen und Bürgern als „demokratische Dienstleistung“ verstanden, mit der gewissenhaft umgegangen werde.