ADD verfügt sofortiges Sammlungsverbot gegen Babynotfallhilfe Dortmund e.V. in Rheinland-Pfalz

Wegen erheblicher Zweifel an ordnungsgemäßen Sammlungen und einer zweckentsprechenden Verwendung des Sammlungsertrages hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Sammlungen der Babynotfallhilfe Dortmund e.V. in Rheinland-Pfalz sofort vollziehbar untersagt. Der Verein kann noch Rechtsmittel gegen das Sammlungsverbot einlegen.

Trotz Verpflichtungen der Babynotfallhilfe Dortmund e.V. keine Sammlungen mehr in Rheinland-Pfalz durchzuführen, werden weiterhin Altkleidercontainer im Namen der Babynotfallhilfe Dortmund „BNH e.V. – Familienhilfe“ in Rheinland-Pfalz durchgeführt beziehungsweise wird  hierzu aufgerufen, zuletzt in St. Goarshausen und Hahnstätten. Auch in Bitburg wurde der Versuch unternommen, einen Altkleidercontainer im Namen der "Babynotfallhilfe BNH e.V. – Familienhilfe" ohne Erlaubnis des Grundstückseigentümers aufzustellen, was jedoch misslang.

Verstöße gegen die landesweite Ordnungsverfügung der ADD haben Zwangsgelder zur Folge.

Sollten weiterhin in Rheinland-Pfalz Altkleidersammlungen der Babynotfallhilfe Dortmund "BNH e.V. – Familienhilfe" erfolgen (zum Beispiel durch Aufstellen von Altkleidercontainern), bittet die ADD um sofortige Mitteilung.

Um Verwechselungen mit Organisationen ähnlichen Namens zu vermeiden, bittet die ADD um eine genaue Beachtung und Benennung der Organisation inklusive der Ortsbezeichnung.

Nachtragsmeldung vom 07.12.12

12.000 Euro Zwangsgeld wegen Verstoß gegen Sammlungsverbot – OVG bestätigt Zwangsgeldfestsetzung der ADD

Trotz sofort vollziehbarem Sammlungsverbot der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) – landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz – gegen den Verein Babynotfallhilfe Dortmund e.V., wurden weitere Kleidersammlungen in Rheinland-Pfalz, unter anderem in 57644 Hattert und in 57583 Mörlen/Westerwaldkreis, durchgeführt.

Nunmehr bestätigte nach dem Verwaltungsgericht Trier auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz im Eilerfahren die Zwangsgeldfestsetzungen der ADD in Höhe von 12.000 Euro gegen den Verein.

Wegen erheblicher Zweifel an ordnungsgemäßen Sammlungen und einer zweckentsprechenden Verwendung des Sammlungsertrages hatte die ADD Sammlungen der Babynotfallhilfe Dortmund e.V. in Rheinland-Pfalz sofort vollziehbar untersagt. Der Verein hat Rechtsmittel gegen das Sammlungsverbot eingelegt.

Sollten weiterhin in Rheinland-Pfalz Altkleidersammlungen der Babynotfallhilfe Dortmund „BNH e.V. – Familienhilfe“ erfolgen (zum Beispiel durch Aufstellen von Altkleidercontainern), bittet die ADD um sofortige Mitteilung.