Novellierung des Landesjagdrechts

Umwelt- und Forstministerin Ulrike Höfken hat den Entwurf einer neuen Landesjagdverordnung in den Ministerrat eingebracht.

„Damit wollen wir den mit der Novellierung des Landesjagdgesetzes im Jahr 2010 eingeschlagenen Weg hin zu einer umwelt-, tier- und artenschutzgerechteren Jagd fortsetzen sowie die Verantwortung unserer Jägerinnen und Jäger stärken. Zudem haben wir die bislang geltenden Rechtsverordnungen zusammengefasst und damit mehr Übersichtlichkeit für das in Rheinland-Pfalz geltende Jagdrecht geschaffen“, so Höfken. Die Ministerin betonte, dass die Neuregelungen unter Beteiligung der betroffenen Verbände erarbeitet worden seien. Diese hätte nun im offiziellen Anhörungsverfahren nochmals Gelegenheit, Stellung zu beziehen. Die neue Landesjagdverordnung werde voraussichtlich im Sommer in Kraft treten.

Der Entwurf der neuen Landesjagdverordnung sieht unter anderem vor, auf die Vorgabe theoretischer und nicht nachprüfbarer Zahlen (z.B. höchstzulässiger Gesamtbestand) beim Abschuss von Rot-, Dam und Muffelwild zu verzichten. „Damit wollen wir  deutlich machen, dass die Vermeidung von Wildschäden in Land- und Forstwirtschaft Vorrang hat, wie das auch gesetzlich vorgeschrieben ist“, so Höfken. Geplant sei zudem, dass widerkäuendes Schalenwild (Rehe, Hirsche) bei der Jagd künftig nur noch nach Altersklassen eingeteilt werden soll. „Die bisherige Vorgabe von Güte- und Stärkeklassen auf der Basis von Trophäenmerkmalen ist wildbiologisch nicht begründbar und deshalb nicht notwendig“, erklärte die Ministerin. Außerdem werden die Jagdzeiten vor dem Hintergrund arten- und tierschutzrechtlicher Belange neu festgelegt. Dabei sollen die für die einzelnen Wildarten geltenden Zeiten weiter synchronisiert werden, um die Jagd effektiver und somit insgesamt auch fehlerfreier und sicherer ausüben zu können.