AOK: Hilfe bei Behandlungsfehlern

Auch in einem gut funktionierenden Gesundheitssystem wie in Deutschland können Behandlungsfehler nicht ausgeschlossen werden. Einem behandelnden Arzt einen tatsächlichen Behandlungsfehler nachzuweisen, ist für einen betroffenen Patienten sehr schwierig, kräfteraubend und teuer. Das neue Patientenrechtegesetz, das am 01. Februar 2013 im Bundesrat verabschiedet wurde und in Kürze in Kraft tritt, soll hier für Abhilfe sorgen. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hat mit diesem Service bereits seit über 12 Jahren Erfahrungen sammeln können.

Falls es zu einem Behandlungsfehler kommt, hat der Betroffene nicht nur Schmerzen, er muss sich auch länger behandeln lassen, trägt unter Umständen bleibende Schäden davon, ist verunsichert und weiß nicht, was er tun kann. In dieser kritischen Situation werden die Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland nicht alleine gelassen.

So steht die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ihren Versicherten bereits seit 2000 bei Verdacht auf Vorliegen ärztlicher Behandlungsfehler mit dem kostenfreien Serviceangebot „Unterstützung bei Behandlungsfehlern“ zur Seite.
Über 4000 Anfragen erreichten seitdem das Serviceteam, dem eine Ärztin und eine Juristin angehören. In Fällen, in denen ein Behandlungsfehler vermutet wird, werden erfahrene Fachgutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) eingeschaltet.

In den vergangenen Jahren hat die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland in ca. 1400 Fällen ein Behandlungsfehlergutachten bei dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung in Auftrag gegeben. In etwa zwei Drittel dieser Gutachten war nach medizinischen Gesichtspunkten von einem Behandlungsfehler auszugehen. Die meisten Behandlungsfehler passieren in der Chirurgie und Orthopädie, gefolgt von Frauenheilkunde/Geburtshilfe und der Inneren Medizin.

„Die medizinischen Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung sind eine enorme Hilfe für die Versicherten und können die Basis für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sein“, erklärt AOK-Vorstandsvorsitzender Walter Bockemühl. So auch in dem folgenden Fall, in dem der Versicherte auf der Grundlage des MDK-Gutachtens Schmerzensgeld und Schadenersatz für den Verdienstausfall durchgesetzt hat:

Der Kunde erlitt bei einer ambulanten Darmspiegelung einen Darmdurchbruch und kam ins Krankenhaus. Obwohl sich sein Zustand von Tag zu Tag verschlechterte, wurde mit der Operation sechs Tage gewartet. Weitere Diagnostik zur Abklärung des Zustandes wäre erforderlich gewesen, unterblieb jedoch. Dies war laut Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung als gravierender Fehler anzusehen, zumal die vorliegenden Befunde deutlich auf eine zunehmende Bauchfellentzündung hinwiesen. Bei dem Betroffenen entwickelte sich eine lebensbedrohliche Situation. In der Folgezeit musste ein künstlicher Darmausgang gelegt und später wieder zurückverlegt werden. Hierdurch kam es für den Patienten zu erheblichen körperlichen Belastungen.

Die Verfolgung von Behandlungsfehlern ist ein langwieriger Prozess. Insbesondere dann, wenn ein Gericht eingeschaltet wird, ziehen sich die Vorgänge über Jahre hin. Dabei kann ein von der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland zur Verfügung gestelltes positives Gutachten sehr hilfreich sein. „Mit der Unterstützung der Kunden bei vermuteten Behandlungsfehlern“, so Walter Bockemühl, „leistet die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bereits einen Beitrag zur Stärkung der Patientenrechte, der von den Betroffenen selbst als sehr hilfreich empfunden wird“.
Das neue Patientenrechtegesetz macht die Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern nun von einer Kann- zu einer Muss-Regelung für die Krankenkassen.