21 neue Stiftungen im Regierungsbezirk Karlsruhe im Jahr 2012

Regierungspräsidentin Nicolette Kressl: Stifterinnen und Stifter schaffen wichtiges Zukunftskapital und setzen neue gesellschaftliche Impulse

„Der Stiftergedanke ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Er ist Teil einer breiten Bewegung, die uns hilft, die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen wie zum Beispiel den demografischen Wandel, die soziale und kulturelle Teilhabe, die Energiewende und die Auswirkungen des Klimawandels anzugehen. Hierbei leisten gerade Stifterinnen und Stifter durch die Gründung gemeinnütziger Stiftungen einen entscheidenden Beitrag. Im Jahr 2012 ist die Zahl der Stiftungsneugründungen von rechtsfähigen Stiftungen dabei gegenüber dem Vorjahr erneut zurückgegangen. Dies auch nicht zuletzt aufgrund der unsicheren Bedingungen auf den Kapitalanlagemärkten und der Errichtung von verschiedenen unselbstständigen Treuhandstiftungen,“ erläuterte Regierungspräsidentin Nicolette Kressl heute (Mittwoch, 06.02.13) in Karlsruhe anlässlich der Vorstellung der Stiftungsstatistik 2012.

Mit insgesamt 21 (Vorjahr 31) neuen Stiftungen sei dies jedoch ein Trend, der sich so auch landesweit widerspiegele. Der Rückgang der Anerkennungszahlen wird vor dem Hintergrund des Nachhaltigkeitgedankens aber nicht nur negativ bewertet. Denn bei den neu errichteten rechtsfähigen Stiftungen handele es sich durchweg um solche, die aufgrund eines tragfähigen Konzepts und einer soliden Kapitalausstattung im Sinne der Nachhaltigkeit beste Aussichten für einen langfristigen Bestand und einen dauerhaften Erfolg böten.

Das Interesse an der Gründung von Stiftungen ist weiterhin groß, wie die zahlreichen Anfragen bei der Stiftungsbehörde zeigen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass erst ab einem Stiftungsvermögen von 100.000 Euro die Anerkennung einer rechtsfähigen Stiftung sinnvoll ist. Die schwierige Ertragslage auf den Kapitalanlagemärkten, insbesondere bei sicheren Kapitalanlagen, könne erfahrungsgemäß erst ab einem solchen Vermögen Erträge generieren, mit denen sich der Zweck einer Stiftung auf Dauer erfüllen lasse.

Eine Alternative kann es daher für potentielle Stifterinnen und Stifter sein, unter einer der im Regierungsbezirk Karlsruhe bestehenden „Dachstiftungen“ – insbesondere Bürgerstiftungen und Stiftungen von Kreditinstituten sowie Universitäten – eine unselbstständige Stiftung (sogenannte „Treuhandstiftung“) zu errichten. Dies ist bei kleinen Vermögen oft die bessere Lösung, um die Ziele der Stifter zu verwirklichen. Die „Dachstiftung“ übernimmt die Verwaltung kostengünstig oder sogar kostenfrei und die neue Stiftung wird durch deren Organisation geführt. Deshalb entfalle zum Beispiel die nicht immer einfache Suche nach Organmitgliedern für eine Treuhandstiftung. Im Jahr 2012 haben einige Stifterinnen und Stifter auf Anraten der Stiftungsbehörde von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Es wurde ein Grundvermögen von schätzungsweise 8,5 Millionen Euro in die neu errichteten Stiftungen eingebracht (Vorjahr 22 Millionen). Dabei gab es neben zahlreichen kleineren auch einige Neuerrichtungen, die mit einem überdurchschnittlichen großen Anfangsvermögen von 500.000 Euro bis hin zu 2.000.000 Euro ausgestattet wurden.

Die Gesamtzahl der Stiftungen liegt nun bei 686, davon sind 625 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts (davon 22 Bürgerstiftungen und 27 Familienstiftungen), 17 Stiftungen öffentlichen Rechts und 44 kommunale Stiftungen. Damit verzeichnet die Stiftungsbehörde im Regierungsbezirk Karlsruhe nach dem Regierungsbezirk Stuttgart den zweithöchsten Bestand an vorhandenen Stiftungen (dort 1.148). Bei den meisten der von der Stiftungsbehörde anerkannten Stiftungen liegt der Förderzweck im Bereich der Förderung von Kunst- und Kultur, Bildung und Erziehung, der Förderung der Wissenschaft, des Umweltschutzes und des Wohlfahrtswesens.

Besonders erwähnenswert ist neben anderen die Errichtung der Stiftung „Lernort Demokratie – Das DDR-Museum“ mit Sitz in Pforzheim. Der Zweck dieser neuen
Stiftung ist die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens der Bundesrepublik Deutschland, die ideelle und materielle Förderung der Ausei-nandersetzung mit der Teilung Deutschlands zwischen 1945 und 1990, deren Folgen und der friedlichen Wiedervereinigung der Deutschen Nation. Dazu kommt die ideelle und materielle Förderung und gegebenenfalls der Betrieb entsprechender Einrichtungen sowie die Förderung des Interesses der Bevölkerung und insbesondere von Jugendlichen hieran.

Regierungspräsidentin Kressl dankt allen Stifterinnen und Stifter. „Durch ihre Arbeit, ihr Engagement und ihre Vorbildfunktion wird wichtiges Zukunftskapital geschaffen und es werden neue gesellschaftliche Impulse gesetzt.“

Die neu anerkannten Stiftungen verteilen sich wie folgt:

Stadtkreise:

Heidelberg: 3 / Karlsruhe: 3 / Mannheim: 6 / Pforzheim: 2

Landkreise:

Calw: 1 / Freudenstadt: 1 / Karlsruhe: 1 / Neckar-Odenwald-Kreis: 1 /
Rhein-Neckar-Kreis: 2 sowie 1 kommunale Stiftung

Hintergrund:

Im Rahmen der bei den vier Regierungspräsidien angesiedelten Stiftungsaufsicht berät das Regierungspräsidium Karlsruhe alle interessierten Bürger und Bürgerinnen, Institutionen sowie potentielle Stifterinnen und Stifter, wenn es um die Gründung einer Stiftung oder deren Verwaltung geht. Regelmäßig stehen dabei Fragen der Ausstattung der Stiftung mit Vermögenswerten, die Erstellung einer für die beabsichtigte Stiftung maßgeschneiderten Satzung sowie die dauerhafte Realisierung des Stiftungszwecks im Vordergrund. Weitere Informationen im Zusammenhang mit der Gründung einer Stiftung und zu den Stiftungen im Regierungsbezirk können über die Homepage des Regierungspräsidiums Karlsruhe gefunden werden.

Unter http: www.rp.baden-wuerttemberg.de finden sich dort insbesondere auch alle Namen und die Erreichbarkeit der zuständigen Ansprechpersonen im Regierungspräsidium Karlsruhe.