Weinheim darf seine Bergstraßen-Silhouette schützen – Planer haben sorgfältig gearbeitet

img-118704-IMG_20130129_185918.jpg

Der Wachenberg in Weinheim darf so bleiben wie er ist, denn die Stadt Weinheim darf mit einem Bebauungsplan die Landschaft ihrer Bergstraßen-Silhouette schützen.

Das hat der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg am Dienstag in Mannheim bestätigt. Damit wies der VGH die Klagen der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim und der Nachbargemeinde Hirschberg zurück. Beide wollten den Bebauungsplan rückgängig machen, um weiter Gestein im Hangbereich abbauen zu können. Eine hierzu erforderliche Abflachung des Steinbruchhanges hätte die Kammlinie zwischen der Wachenburg und der Wachenbergkuppe verändert.

Die Planungskonzeption der Stadt, die das Landschaftsbild schützt, sei „zulässig, wirksam und verwirklichbar“, urteilte der VGH. Das Amt für Stadtentwicklung habe über Fachgutachten 
nachweisen können, dass die Erhaltung des Landschaftsbildes einer Sicherung des Steinbruchhanges nicht entgegenstehe. 

Inbesondere, so der Vorsitzende Richter, sei die Stadt „den Anforderungen an eine fehlerfreie Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gerecht geworden“. Die wirtschaftlichen Interessen der Porphyrwerke seien „nicht unangemessen verkürzt“. Der Senat hat keine Revision zugelassen.

„Heute ist ein guter Tag für Weinheim“, erklärte Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner gleich nach der Urteilsverkündung, „denn unsere bekannte Berglinie mit den beiden Wahrzeichen, unseren Burgen, kann erhalten bleiben“. Fetzner verwies auf den großen Konsens in der Weinheimer Politik und in der Bevölkerung. „Diese bekannte Ansicht liegt den Weinheimern am Herzen“, schilderte er und betonte, dass die Stadt bei diesen Interessen auch sehr eng und kooperativ mit einer Bürgerinitiative zusammenarbeite. Die klare Haltung des Senats, so der Dezernent, sei auch eine „hohe Wertschätzung“ für das Fachamt für Stadtentwicklung, das diesem Verfahren sehr akribisch und professionell zur Rechtsbeständigkeit verholfen habe.