Rheingönheim: Städtebaulicher Vertrag Grundlage für Neuansiedlung

Auch die Stadtverwaltung bedauert die Schließung des HIT-Marktes in Rheingönheim. Die Realisierung der seit einigen Jahren geplanten Neuansiedlung von Märkten in diesem Gebiet hängt jedoch nicht an der Stadt.

Bereits 2011 wurde ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor abgeschlossen, mit dem Baurecht für das neue Projekt und für den entsprechenden Bauantrag gewährleistet wurde. Darin wurde die Zulässigkeit folgender Sortimente festgelegt: circa 3.600 Quadratmeter Lebensmitteleinzelhandel, circa 1.600 Quadratmeter Leder/Schuhe/Textilien, circa 800 Quadratmeter Drogeriefachmarkt und Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten wie zum Beispiel Bau- und Gartenmarkt. Dienstleistungsbetriebe und Gastronomie sind im Vertragsgebiet als untergeordnete Nutzungen zulässig. Auch die Baugenehmigung für dieses Projekt ist bereits erlassen.

Lediglich die Baufreigabe konnte noch nicht erteilt werden. Diese ist abhängig von einem Gutachten, welches der Investor bezüglich der Auffüllungen noch der SGD-Süd vorlegen muss. Erst nach erfolgter Prüfung des Gutachtens durch die beteiligten Behörden kann eine Baufreigabe erteilt werden. Insofern ist die Stadt hier abhängig vom Investor.