Lewentz: Einsatz für den Rettungsdienst in staatlicher Hand hat sich gelohnt

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Die Abgeordneten des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments haben mit breiter Mehrheit beschlossen, das neue EU-Vergaberecht nicht auf den Rettungsdienst anzuwenden.

„Unser gemeinsames Vorgehen, allen voran die Bundesratsinitiative von Rheinland-Pfalz im März 2012, mein Appell an die zuständigen Abgeordneten in Straßburg und die breite Unterstützung aller Hilfsorganisationen, haben sich gelohnt. Ich freue mich sehr, dass unser erfolgreiches Modell auch künftig angewendet werden kann. Heute ist ein guter Tag für die Menschen im Land, denn die hervorragende Versorgung im Notfall bleibt gewährleistet. Ich danke allen Mitgliedern, die zugestimmt haben namens der Menschen in Rheinland-Pfalz ganz herzlich“, freute sich Innenminister Roger Lewentz am Tag der Entscheidung. 

Hintergrund war die abschließende Beratung des Ausschusses über insgesamt drei Richtlinienentwürfe der Europäischen Kommission zur Reform des europäischen Vergaberechts. Darin enthalten war auch eine Richtlinie zur Konzessionsvergabe, die vorsah, dass künftig auch die Konzession für den Rettungsdienst europaweit hätte ausgeschrieben werden müssen. „Das hätte das bewährte System des Rettungsdienstes in Rheinland-Pfalz völlig auf den Kopf gestellt. Es bleibt dabei, dass wir mit den Hilfsorganisationen äußerst kompetente und zuverlässige Partner an der Seite haben. Die Leistungen des Rettungsdienstes müssen auch künftig nicht europaweit ausgeschrieben werden. Das sichert die hohe Qualität der Versorgung im Land“, erklärte Lewentz. Das Konzessionsmodell sei zudem im Jahr 2001 vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) als vereinbar mit europäischem Recht erklärt worden.

Nachdem der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz der Europäischen Union die Berichtsentwürfe über alle drei Richtlinienentwürfe abgestimmt hat gibt es nun zwei Möglichkeiten des weiteren Verfahrens:

1. Die Richtlinienentwürfe und die von Rat und Europäischem Parlament jeweils vorgenommenen Änderungen werden noch vor der ersten Lesung im Plenum des Europäischen Parlaments in so genannten „Trilogverhandlungen“ zwischen Europäischer Kommission, Rat und Parlament mit dem Ziel behandelt, einen Kompromisstext zu finden, der dann vom Plenum des Parlaments und vom Rat anschließend in erster Lesung verabschiedet wird. Oder:

2. Das Plenum des Europäischen Parlaments beschäftigt sich zunächst in erster Lesung mit den Ausschussvoten und erst danach wird in Trilogverhandlungen eingetreten, um einen Kompromiss zu finden.

Nach der Annahme werden die Richtlinientexte im „Amtsblatt der EU“ veröffentlicht. Sodann läuft für die Mitgliedstaaten die Umsetzungsfrist, die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in ihren nationalen Rechtsordnungen in Kraft zu setzen, um der Richtlinie bis zum 30. Juni 2014 nachzukommen.