Fastnacht: Feiern ohne Risiko

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Soviel ist sicher: In der Faschingszeit wird getrunken. Sicher ist auch: Die Polizei wird verstärkt kontrollieren. Die Polizei informiert unter dem Motto: “Feiern ohne Risiko” über die Folgen und gibt Ratschläge.

Prunksitzungen, Kappenabende, Fastnachtsumzüge – die närrischen Tage stehen vor der Tür. Und fast überall gibt’s auch reichlich Alkohol.

Aus Sicht der Polizei setzen sich leider immer noch “Narren” ans Steuer ihres Autos, in der Hoffnung “die paar Meter” nach Hause ohne Unfall und ohne Polizeikontrolle zu schaffen. Die Polizei warnt: “Das ist oft ein folgenreicher Trugschluss.”

Im Jahr 2012 hat sich die Zahl der Unfälle leicht erhöht. Verstärkte Kontrollen werden durchgeführt. Die diesjährigen landesweiten Einsatzmaßnahmen der Polizei während der Fastnachtstage werden schwerpunkmäßig das Thema „Jugendschutz“ abdecken (Ergebnisse werden nach Abschluss der Maßnahmen mitgeteilt). Letztes Jahr war Schwerpunkt das Thema „Alkohol und Drogen“.

Oft werden Fahrgemeinschaften gebildet, doch was ist, wenn sich der auserwählte Fahrer nicht an die Absprache hält? Dies kann nicht nur Folgen für den Geldbeutel haben, wenn der Fahrer nach einem Führerscheinentzug noch mit einer saftigen Geldstrafe bedacht wird. Es kann auch zu sehr schweren bis hin zu tödlichen Unfällen führen, wodurch Fahrer und Mitfahrer ein Leben lang traumatisiert sein können. “Die Mitfahrer sind in der moralischen Pflicht, darauf zu achten, dass der Fahrer wirklich nüchtern ist.”

Pünktlich zu Beginn von Karneval, Fasching, Fastnacht und Co. wird die Polizei in den Städten und Landkreisen wieder verstärkt Alkohol- und Drogensünder kontrollieren. Denn beim Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss hört für die Polizei der “Faschingsspaß” auf.

Ab 0,3 Promille Alkohol im Blut steigt Ihr Unfallrisiko um das 1,2-fache, ab 0,8 Promille um das Vierfache, ab 1,1 Promille um das Zehnfache!

Im Jahr 2011 wurden im gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz in der Faschingszeit 10 Verkehrsunfälle unter Alkohol -Drogenbeeinflussung registriert. Ein Mensch kam zu Tode, eine Person wurde schwer und eine Person wurde leicht verletzt.

Im Jahr 2012 kam es im Präsidialbereich zwischen Altweiberfastnacht und Fastnachtdienstag zu 16 Unfällen unter Alkohol/Drogen. Auch 2012 kam eine Person zu Tode (alkoholisierter Fußgänger) und drei Personen wurden leicht verletzt.

Im Jahr 2012 kam es im Stadtgebiet Ludwigshafen zu 2 und im Rhein-Pfalz-Kreis zu 3 Unfällen. Unfallursächlich war jeweils Alkohol.

Wichtig:

Auch Fahranfänger sollten ihren teuer erworbenen Führerschein nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Seit 2007 gilt für Fahranfänger, und hier insbesondere für Fahranfänger unter dem 21. Lebensjahr, eine 0,0 Promille-Grenze.

Alkohol am Fahrradlenker

Weil man ja irgendwie doch an seinem Führerschein hängt, aber feucht fröhlich feiern möchte, sucht man natürlich nach Auswegen.

Manch einer ist da – vor allem wenn man nicht weit von daheim weg feiert – schon auf die Idee gekommen, doch einfach mit dem Fahrrad nach Hause zu fahren, was ja auf den ersten Blick einige Vorteile hat. Verschmutzt die Umwelt nicht. Das Bett dreht sich beim Einschlafen nicht im Kreis, weil einen der Fahrtwind wieder nüchtern gemacht hat. Und den Führerschein können Sie einem auch nicht wegnehmen.

Letzteres ist leider ein weitverbreiteter Irrtum. Denn das Alkoholverbot im Straßenverkehr gilt nicht nur für Autos sondern für Fahrzeuge aller Art, also auch für Fahrräder. Der Führerschein kann also nicht nur Trunkenheit am Steuer, sondern auch bei Trunkenheit am Fahrradlenker weg sein. Immerhin gelten aber für Radfahrer etwas großzügigere Promillewerte. Als Autofahrer ist man ja ab 1.1 Promille absolut fahruntüchtig und ist, unabhängig davon, ob man einen Unfall baut oder nicht, seinen Schein los. Auch auf dem Fahrrad kann es den Führerschein kosten. Auf jeden Fall droht eine Geldstrafe, wenn der Radler mit mindestens 1,6 Promille unterwegs ist, selbst wenn es nicht zu Ausfallerscheinungen oder gar einem Unfall kommt.

Passiert dann ein Crash, reichen auch auf dem Fahrrad genauso wie am Steuer eines Autos schon 0,3 Promille aus, und man kann bestraft werden. Nun sagen sich viele: Naja – wird schon nix passieren, aber seien wir mal ehrlich. Mit drei halben Bier Fahrrad fahren – das sind zwar nur etwa 0,8 bis 1 Promille, aber wer's nicht gewohnt ist, der braucht die ganze Fahrbahnbreite, um nach Hause zu kommen, und dann ist ein Unfall geradezu vorprogrammiert.

Und obwohl ein Fahrrad viel langsamer ist als ein Auto und viel weniger Wucht hat, kann ein Fahrradunfall doch heftige Folgen haben.

Es hilft also alles nichts. Wir müssen mal wieder unseren Partner bitten, nüchtern zu bleiben.

Oder eben öffentliche Verkehrsmittel oder das Taxi nehmen.

Die Polizei rät:

  • Denken Sie auch in der Faschingszeit an Ihren Führerschein!
  • Hände weg von Alkohol, wenn Sie noch fahren müssen – von Drogen sowieso!
  • Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut können Sie mit dem Gesetz in Konflikt kommen und Ihren Führerschein verlieren! Übrigens: Bei Drogen kann schon der einmalige Konsum zum Verlust der Fahrerlaubnis führen!
  • Ab 0,3 Promille Alkohol im Blut steigt Ihr Unfallrisiko um das 1,2-fache, ab 0,8 Promille um das Vierfache und ab 1,1 Promille um das Zehnfache!
  • Nutzen Sie nach Möglichkeit Busse, Bahnen oder Taxen!
  • Bilden Sie Fahrgemeinschaften und bestimmen Sie vorher, wer zurückfährt und nüchtern bleibt!
  • Setzen Sie sich nicht zu betrunkenen oder berauschten Fahrerinnen oder Fahrern ins Auto!Gegen Alkohol im Blut helfen weder Tricks, Koffein noch
  • Vitamine. Nur der Körper kann Alkohol abbauen, im Schnitt etwa 0,1 Promille pro Stunde. Wer um 3 Uhr morgens mit 1,5 Promille ins Bett gegangen ist, hat um 10 Uhr immer noch 0,8 Promille Restalkohol im Blut und ist somit fahruntauglich.

Wir hoffen, dass bei Ihnen an Aschermittwoch keine „Katerstimmung“ herrscht.

Eine „tolle Fastnacht“ wünscht das Polizeipräsidium Rheinpfalz!