Polizei kontrolliert Verkehrsteilnehmer während der Fastnachtszeit verstärkt auf Fahrtüchtigkeit

Die Polizei wird – wie in den zurückliegenden Jahren – während der Fastnachtstage Verkehrsteilnehmer verstärkt auf ihre Fahrtüchtigkeit hin überprüfen. Dabei werden sich die Beamten nicht nur auf die letzten Tage der Fastnachtssaison beschränken.

Eigentlich nichts Neues. Diesen Hinweis hatte die Polizei auch im letzten Jahr gegeben und dennoch hatten in Südhessen vierundsechzig Fahrer diese Warnung mehr oder minder ignoriert. Mit entsprechenden Konsequenzen. Die Fahrer mussten zur Blutentnahme und je nach dem Untersuchungsergebnis ein Fahrverbot oder gar den Entzug ihrer Fahrerlaubnis erdulden. Empfindliche Geldbußen oder Geldstrafen und mehrere Punkte im Verkehrszentralregister kamen noch hinzu.

Damit aber nicht genug. Verkehrsteilnehmer die unter dem Einfluss von Alkohol oder sonstiger berauschender Mittel in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, drohen auch Probleme mit ihrer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.

Siebzehn Unfälle registrierte das Polizeipräsidium Südhessen im Kontrollzeitraum des vergangenen Jahres. Fünf Menschen wurden dabei verletzt. Auch vor dem Hintergrund, dass ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis auch manchmal gleichbedeutend mit dem Verlust des Arbeitsplatzes sein kann, richtet die Polizei daher auch in diesem Jahr den eindringlichen Appell an alle Verkehrsteilnehmer, ihren Wagen nur im nüchternen Zustand zu benutzen. Auch wer sich vorgenommen hat, nur ein Bier zu trinken, greift manchmal in guter Stimmung zum nächsten. Wer glaubt, sich an die unterste Grenze von 0,5 Promille "herantrinken" zu können, konnte bei einer Polizeikontrolle schon eine ganz böse Überraschung erleben. Und kommt es zu so genannten "Ausfallerscheinungen", kann auch ein Wert von 0,3 Promille schon "genug" sein. Klären Sie daher im Vorfeld nicht nur ab, wer das Auto zu der Fastnachtsveranstaltung fährt, sondern insbesondere auch, wer es auf der Heimfahrt steuert. Die Polizei ist sich bewusst, dass sie die so genannten "Unbelehrbaren" mit Ihrem Appell nicht erreichen wird. Sie setzt aber auf den "vernunftbegabten Begleiter", der die Warnung mitbekommen hat und vielleicht aufmerksamer ist. Denken Sie auch an den Morgen danach. Der Körper baut den Blutalkohol nur langsam ab. Deshalb: Verzichten Sie – nicht nur während der "tollen Tage" – als Fahrer entweder ganz auf Alkoholgenuss oder nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel. Dann folgt auch nicht die große Ernüchterung am Aschermittwoch.