Förderprogramm „Umweltfreundlich mobil“

Die Stadt Heidelberg unterstützt mit dem Förderprogramm „Umweltfreundlich mobil“ alternative Antriebe und Kraftstoffe zum Schutz der Umwelt und des Klimas.

Die neuen Technologien wie E-Mobilität, Hybridmotoren und Erdgasfahrzeuge tragen dazu bei, die Luft- und Lärmbelastung durch den Straßenverkehr in Heidelberg zu reduzieren. Die Stadt strebt eine Vorreiterrolle beim Wechsel auf innovative Technologien an.

Indem bisherige fossile Treibstoffe ersetzt werden, kann nicht nur CO2 eingespart werden, der Verkehrssektor wird auch unabhängiger von dem knappen und immer teureren Rohstoff Erdöl. Dazu gehört im Rahmen des Ausbaus der E-Mobilität eine klimafreundliche Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung folgender Fahrzeuge:

  • Ab Werk ausgestattete Elektrofahrzeuge. Nicht förderfähig sind Eigenbaufahrzeuge, E-Bikes, Pedelecs und Segways.
  • Mono- oder bivalente Erdgasfahrzeuge, die ab Werk serienmäßig für Erdgasbetrieb ausgelegt wurden. Nicht gefördert werden Fahrzeuge, die mit Flüssiggas betrieben werden.
  • Ab Werk ausgestattete Hybridfahrzeuge.

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung für Elektrofahrzeuge erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses für Neufahrzeuge in Höhe von 1.000 Euro pro Fahrzeug. Nachzuweisende Voraussetzung für eine Förderung ist der Bezug von CO2-neutralem Strom aus erneuerbaren Energiequellen.
  • Die Förderung für Hybridfahrzeuge erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses für Neufahrzeuge in Höhe von 1.000 Euro pro Fahrzeug. Nachzuweisende Voraussetzung für eine Förderung ist ein maximaler CO2-Ausstoß von 120 g/km.
  • Die Förderung für Erdgaszeuge erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses für Neufahrzeuge in Höhe von 1.000 Euro pro Fahrzeug.

Der Kauf von Gebrauchtfahrzeugen kann gefördert werden, wenn nachgewiesen wird, dass das Fahrzeug bisher keine Förderung erhalten hat. Der Förderbetrag beträgt dann einheitlich pauschal 400 Euro.

Wer wird gefördert?

Die Förderung wird natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts gewährt, die ein Erdgas-, Elektro- oder Hybridfahrzeug im Stadtgebiet Heidelberg anmelden und betreiben.

Antragstellung

Die Förderung ist unter Vorlage der Rechnung formlos beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, zu beantragen.

Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Kauf des Fahrzeugs (Rechnungsdatum) zusammen mit einer Kopie des Kaufvertrags und des Fahrzeugscheins sowie den jeweils geforderten Nachweisen eingereicht werden.

Interessierte können sich bei Rückfragen telefonisch unter 06221 58-18160 an Astrid Damer wenden.