Nicht bei jeder Streitigkeit gleich vor Gericht – Neuer Schiedsmann für Ludwigshafen

"Wenn zwei sich streiten freue sich der Dritte", sagt ein bekanntes Sprichwort. Die Gerichte freuen sich aber keineswegs über vermeidbare Streitigkeiten. Um eine Hürde vor Zivil- und manche Strafgerichtssachen zu setzen und außergerichtliche Einigungen zu ermöglichen, gibt es Schiedsverfahren. Seit heute ist Jens Killius der neue Schiedsmann für Ludwigshafen. Der 31-jährige Jurist arbeitet bei der Stadtverwaltung und wurde von OB Lohse für dieses Ehrenamt vorgeschlagen.

Schiedspersonen müssen in der Gemeinde des Schiedsamts wohnen und müssen mindestens 30 Jahre alt sein. Sie kennen oft die menschlichen Hintergründe eines Streits besser als ein u.U. ortsfremder Richter. Die Schiedsperson versucht, zusammen mit den Beteiligten, eine gütliche Einigung zu finden. Diese Einigung („Vergleich“) wird protokolliert, von den Beteiligten und der Schiedsperson unterschrieben und erlangt Rechtsgültigkeit.

Killius wurde durch den Direktor des Amtsgerichts Ludwigshafen, Ansgar Schreiner, im Beisein der Oberbürgermeisterin ernannt und vereidigt. Die Justiz profitiere vom „sehr guten Engagement“ der Schiedsleute, betonte Schreiner. Durch Fortbildungsmöglichkeiten und rechtsspezifische Ansprechpartner im Amtsgericht sei auch eine durchgehend hohe Kompetenz der „Ehrenbeamten auf Zeit“ gewährleistet.

OB Lohse betonte die „große Aufgabe“, die neben dem eigentlichen Beruf auszuüben sei und zeigte sich sicher, dass Killius fachlich wie menschlich die richtige Wahl darstelle.

Noch besser sei es aber, wenn man selbst solche vorgeschalteten Schlichtungsverfahren verhindern könnte: „Vieles wäre vermeidbar, wenn die Leute einfach miteinander reden könnten“, so OB Lohse.
Direktor Schreiner dankte vor der Vereidigung Killius‘ Vorgängerin Sibylle Schade für ihren Einsatz im Namen der Landesregierung. Seit 2008 nahm sie an Schlichtungen teil.

Mit dreißig Fällen im Jahr müsse man durchschnittliche rechnen, sagte sie. Nachbarschaftsstreitigkeiten bildeten die Mehrzahl der Fälle. Gerade die könnten aber auch in das Gebiet des Strafrechts übergehen, wenn z. B. Beleidigungen oder gar Handgreiflichkeiten hinzukommen sollten. Die „Klassiker“ seien „Überwuchs“ bei Gärten, „Verschattung“ und Schäden an Haus und Hof, so die Juristin, die wie ihr Nachfolger bei der Stadtverwaltung arbeitet.

Durchgängig von Erfolg seien die Schlichtungsverfahren nicht gekrönt, gab Schade zu. Nicht zuletzt hätten auch manche Rechtsanwälte ein starkes Interesse am Gang vor Gericht. Doch es gebe durchaus positive Erlebnisse. Zwei sehr verfeindete Nachbarn – der Streit drehte sich um ein bewaldetes Hanggrundstück – teilten sich nach der Schlichtung alle Kosten, gingen aufeinander zu und redeten seither wieder miteinander.

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