Splitt statt Salz

Aufgrund der aktuellen Wetterlage bittet der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen, Bereich Entsorgungsbetrieb und Verkehrstechnik, folgende Hinweise zur Schneeräumungs- und Streupflicht auf Gehwegen zu beachten: Jeder Grundstückseigentümer ist zu verkehrsüblichen Zeiten, werktags ab 7 Uhr und sonn- und feiertags ab 8 Uhr, dafür verantwortlich, dass die alle an seinem Grundstück angrenzenden Gehwege von Schnee und Eis geräumt oder gestreut werden.

Bei Bedarf ist bis 21 Uhr immer wieder nachzuräumen oder zu streuen. Schnee ist grundsätzlich nach Ende des Schneefalls zu räumen. Glätte ist sofort mit abstumpfenden Mitteln wie Granulat, Sand oder Splitt abzustreuen. Die Verwendung von Auftausalzen ist grundsätzlich verboten. Nur in äußersten Ausnahmefällen kann Salz zur Sicherung eingesetzt werden, so zum Beispiel wenn Eisregen auf Treppen, Gefäll- oder Steigungsstrecken fällt. Es sollte mindestens ein circa 1,50 Meter breiter Gehstreifen zum sicheren Gehen freigehalten werden. Wenn sich eine Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs auf dem Gehweg befindet, sollte zumindest an einer Stelle die gesamte Gehwegbreite geräumt oder gestreut werden, so dass ein sicherer Ein- und Ausstieg für die Fahrgäste möglich ist.

Es sollte auch beachtet werden, dass Schnee nicht auf Fahrbahnen und Radwege geschoben werden darf. Auch Sinkkästen müssen frei bleiben. Der Schnee sollte am Gehwegrand oder freien Flächen angehäuft werden.