Gut beraten, wenn es knifflig wird

Die Fallzahlen der Jugendhilfe bestätigen regelmäßig den traurigen Trend: trotz zurückgehender Kinderzahl steigt die Anzahl der Kinder, die Hilfe brauchen. In welcher Form auch immer, von der einmaligen Erziehungsberatung bis hin zur Inobhutnahme von Kindern. Dieses große gesellschaftliche Problem hat auch der Gesetzgeber erkannt und das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) auf den Weg gebracht, um den Kinderschutz in Deutschland deutlich zu verbessern.

Aus dem Gesetzeswerk ergeben sich viele neue Pflichten und Aufgaben für die Träger der Jugendhilfe; eine davon ist ein umfassender Beratungsanspruch. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, hat Anfang Januar 2013 die Beratungsstelle für Kinderschutz (BfK) beim Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises ihre Arbeit aufgenommen.

Pascal Picavet ist der Mann, der hinter der BfK steht. Der studierte Sozialpädagoge war in der vollstationären Heimerziehung tätig, bevor er 2009 seine Arbeit beim Allgemeinen Sozialen Dienst des Kreises aufgenommen hat. „Die Erfahrungen, die ich dort in der ganz praktischen Arbeit vor Ort gemacht habe, helfen mir in der Beratung und der Beurteilung von möglichen Problemfällen. Und meine fachspezifischen Weiterbildungen  natürlich auch“, erklärt Picavet. Wer kann sich an ihn wenden? „Die aufmerksame Bürgerin, die den Nachbarn in Verdacht hat, dass er seine Kinder schlägt oder dass dort andere Missstände herrschen, kann und soll sich auch weiterhin an unser Jugendamt wenden, wo sich dann der Allgemeine Soziale Dienst kümmert. Ich dagegen biete meine Beratung allen an, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben“, so der Sozialpädagoge. Also zum Beispiel Ärzte, Hebammen, Berufspsychologen, Personen in beratenden Funktionen, Sozialarbeiter und –pädagogen, Lehrer und Erzieher.