Rutschgefahr bei Eis und Schnee: Haftpflichtversicherung ist unerlässlich

Bei der aktuellen Witterungssituation müssen Haus- und Grundbesitzer, aber auch Mieter, Gehwege und Zufahrten regelmäßig von Schnee und Eis befreien. Rutscht aber trotz erfüllter Räumpflichten jemand auf dem Grundstück aus und kommt zu Schaden, ist der Eigentümer nicht vor Ersatzansprüchen gefeit. Haus- und Grundbesitzer sollten daher in jedem Falle eine Haftpflichtversicherung haben, rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.. Für Mieter gilt dies ebenfalls, wenn im Mietvertrag entsprechende Räum- und Streupflichten vereinbart sind.

Die Haftpflichtversicherung prüft zunächst, ob der Geschädigte einen Anspruch gegen den Versicherten hat und reguliert gegebenenfalls den Schaden im vertraglich vereinbarten Rahmen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Vermieter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern benötigen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Eine private Haftpflichtversicherung ist nicht ausreichend.

Wer Fragen wissen will, ob er ausreichend oder zu guten Konditionen versichert ist, kann sich an die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale wenden. Sie sind montags bis donnerstags von 10-16 Uhr unter der Rufnummer 09001-77 80 802 (1,50 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Preise aus den Mobilfunknetzen und den Netzen anderer Anbieter können abweichen) zu erreichen oder per E-Mail unter versicherung@vz-rlp.de. Ein Computer-Check der Verbraucherzentrale bietet darüber hinaus Hilfestellung bei der Auswahl einer optimalen Haftpflichtversicherung oder bei der Prüfung, ob die wichtigsten Risiken zu einem angemessenen Preis abgesichert sind. Die individuelle Analyse kostet 20 Euro. Weitere Informationen im Internet unter: www.vz.rlp.de/versicherungscheck.