Fröhliche Knutfeste auch bei uns schon Brauchtum: Sonst Regeln bei der „Verbrennung pflanzlicher Abfälle“ beachten

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Die Verbrennung von Weihnachtsbäumen bei den beliebten Knutfesten ist aus Sicht der SGD Süd nicht zu beanstanden. „Diese Feiern sind inzwischen auch bei uns Brauchtum, vergleichbar mit der traditionellen Winterverbrennung und den Osterfeuern“, so SGD Süd-Präsident Hans-Jürgen Seimetz.

Nach den Erfahrungen der SGD Süd werden die Knutfeste meistens von der Ortsfeuerwehr oder örtlichen Vereine organisiert und sind auch unter Sicherheitsaspekten nicht zu beanstanden. Die Veranstalter achten in der Regel darauf, dass die eingesammelten Weihnachtsbäume frei von Lametta oder sonstigem Schmuck sind, der bei der Verbrennung zu Schadstoffemissionen führen könnte.

Neben diesem schönen Brauch, ein Knutfest zu feiern, kann jedoch nicht unkontrolliert pflanzlicher Abfall in freier Flur verbrannt werden. Die SGD Süd weist aufgrund zahlreicher Nachfragen darauf hin, dass die Verbrennung pflanzlicher Abfälle ab einer Menge von drei Kubikmetern schriftlich bei der zuständigen Behörde angezeigt werden muss. Zuständig sind die Gemeindeverwaltungen, Verbandsgemeindeverwaltungen und Stadtverwaltungen bei kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten. Zu beachten ist, dass die Abfälle nur innerhalb von 20 Tagen verbrannt werden dürfen. Gerechnet wird dies vom dritten Tag nach dem Eingang der Anzeige sofern das Verbrennen nicht aus triftigen Gründen untersagt wird. Zu beachten sind auch die Sicherheitsvorschriften wie beispielsweise Sicherheitsabstände zu Gebäuden, Strommästen und Gewässern sowie auch das Vorhalten eines geeigneten Verbrennungsplatzes.

Die SGD Süd weist darauf hin, dass die Verbrennung nur zulässig ist, wenn die pflanzlichen Abfälle nicht verwertet werden können und wenn die Landkreise oder kreisfreien Städte die Überlassung nicht verlangen. Gerade in Zeiten der Energiewende, sollte man die pflanzlichen Abfälle nicht vernachlässigen. Im Südteil von Rheinland-Pfalz gäbe es flächendeckend ein Netz moderner und umweltverträglicher Biomasseheizkraftwerke, Biogasanlagen und Kompostwerke, in denen pflanzliche Abfälle stofflich und energetisch verwertet werden können, teilt die SGD Süd mit. Wo immer es möglich und zumutbar sei, sollten daher pflanzliche Abfälle diesen Anlagen zugeführt werden. Somit werde ein nicht unerheblicher Beitrag zur Nutzung nachwachsender Rohstoffe geleistet.