Silvester: Stadt ruft zu Rücksicht auf

Am 31. Dezember ist es wieder so weit: Der Jahreswechsel steht an – und mit ihm ein buntes Feuerwerk und jede Menge Knallkörper. Der Startschuss für den Verkauf fällt in diesem Jahr am Freitag, 28. Dezember.

Bis einschließlich Montag, 31. Dezember, dürfen Feuerwerksartikel – so genannte Kleinfeuerwerke der Klasse II – erworben werden. Diese Feuerwerkskörper dürfen nur innerhalb geschlossener Verkaufsräume und nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden.

Abgebrannt werden dürfen Raketen, Böller und Co. ab dem 31. Dezember, 0 Uhr, bis 1. Januar, 24 Uhr.

Um Schäden und Beeinträchtigungen zu vermeiden, ist das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen verboten. Auch in der Nähe von Fachwerkhäusern und Gebäuden mit Reetdach dürfen keine Feuerwerkskörper gezündet werden.

Feuerwerke sind explosionsgefährdete Stoffe und potenziell gefährlich. Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger deshalb darum, folgende Hinweise zu beachten:

• Bitte vor dem Abbrennen der Feuerwerkskörper sorgfältig die Gebrauchsanweisung lesen. Die meisten pyrotechnischen Erzeugnisse dürfen nur im Freien gezündet werden.

• Feuerwerkskörper niemals selbst basteln und im Handel erworbene Artikel nicht verändern.

• Bitte keine Feuerwerkskörper der Klasse II an Kinder oder Jugendliche weitergeben.

• „Blindgänger“ nicht aufheben oder erneut zünden.

• Als „Abschussrampen“ für Raketen eignen sich mit Wasser oder Sand gefüllte Flaschen mit engem Hals.

• Geschlossene Fenster und Türen (auch Kellerfenster, Balkontüren und Dachfenster) schützen vor brandgefährlichen „Querschlägern“.

• Keine Wunderkerzen in den Weihnachtsbaum hängen. Der trockene Baum kann explosionsartig abbrennen. Der verantwortungsbewusste Umgang mit Feuerwerkskörpern sichert allen einen gefahrlosen Start ins neue Jahr.