Kreistag beschließt einstimmig Kreishaushalt 2013

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 17. Dezember den Kreishaushalt für das Jahr 2013 verabschiedet. „Seit mehr als zehn Jahren haben wir erstmals wieder einen Haushalt beschlossen, der ein positives Ergebnis aufweist“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel, „Ursächlich für diesen guten Haushalt sind u. a. eine außergewöhnliche Steigerung der Steuerkraft der Städte und Gemeinden, insbesondere bei der Gewerbesteuer und den Einkommensteueranteilen.“ Brechtel bedankt sich bei den Kreisgremien für die Zustimmung (einstimmige ohne Stimmenthaltung) zum Haushalt 2013.

Gleichzeitig aber warnt der Kreischef davor, sich von diesem positiven Ergebnis blenden zu lassen: „Sie ist eine Folge von Einmal- und Sondereffekten, die wir nicht automatisch für die kommenden Haushaltsjahre voraussetzen können.“

Der Haushaltsplan 2013 weist Erträge in Höhe von ca. 145,9 Mio. Euro aus, denen Ausgaben von rund 144,5 Mio. Euro gegenüber stehen. In der Gesamtsumme bedeutet das also einen Jahresüberschuss von 1,4 Mio. Euro.

Ein Anteil der Erträge von rund 70,2 Mio. Euro werden vor allem durch die Kreisumlage und Schlüsselzuweisungen in die Kreiskasse gespült. Bei gleichbleibendem Hebesatz von 45 % und 2,5%-iger Progression resultieren daraus Mehreinnahmen bei der Kreisumlage von 8 Mio. Euro. Gleichzeitig gehen die Schlüsselzuweisungen B 2 um 2,4 Mio. Euro zurück. Das heißt unterm Strich bleiben an dieser Stelle nur noch Mehreinnahmen von 5,6 Mio. Euro übrig. Gegenübergestellt betragen die Zuschussbedarfe der einzelnen Teilhaushalte 68,8 Mio. Euro.

Die höchsten Ausgaben liegen im Bereich Jugend, Soziales und Bildung. „Allein das Thema soziale Sicherung machen 71 Prozent des Etats, also 103 Mio. Euro, aus. Zusammen mit dem Bereich Schulen und Bildung stehen dort Ausgaben von etwa 130 Mio. Euro an, also ca. 90 Prozent unseres 145,9-Mio.-Euro-Haushalts“, erläutert Landrat Brechtel. Erfreulich dabei sei aber, „dass bei der Sozial- und Jugendhilfe erstmals seit vielen Jahren keine Erhöhung des Zuschussbedarfs zu verzeichnen ist“.

Neben den laufenden Kosten sind im Kreishaushalt für 2013 hohe Investitionen vorgesehen. Allein 11,1, Mio. Euro wird in Schulbaumaßnahmen investiert, auf den Kreisstraßenbau entfallen 1,2 Mio. Euro, der ÖPNV schlägt mit rund 1 Mio. Euro zu Buche. „Das sind die größten Brocken“, so Brechtel, „Zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen des Finanzhaushalts sind Kreditneuaufnahmen von 5,7, Mio. Euro notwendig, eine Aufnahme neuer Liquiditätskredite sind jedoch nicht erforderlich.“

Insgesamt drücken den Kreis auch weiterhin enorme Schulden. Etwa 102 Mio. Euro umfassen die Verbindlichkeiten bis Ende 2013. „Trotz des schwachen Lichts am Ende des Tunnels gibt es keinen Grund, besonders optimistisch in die Zukunft zu schauen. Ursächlich für das strukturelle Defizit sind gesetzliche Aufgaben, insbesondere im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe, die uns vom Bund bzw. Land den Kreisen übertragen werden, ohne die entsprechenden Geldmittel zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sind weitere Belastungen zu tragen wie z. B. im Waffenrecht, beim Betreuungsrecht, den Integrationshilfen an Schulen, dem Ausbau der Kindertagesstätten, der Schulbuchausleihe, der Schülerbeförderung sowie dem Rückzug des Landes bei der Erziehungshilfe“, erörtert Landrat Dr. Fritz Brechtel. Was der Kreis aber bereits erlebe, seien Entlastungsmaßnahmen des Bundes. Die Entlastung der Kreise durch die volle Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ab dem Haushaltsjahr 2014 werde sich auch im Kreishaushalt positiv auswirken. Aber auch die vom Bund in Zusammenhang mit dem Fiskalpakt zugesagten weitere Entlastung, z. B. die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den Kita-Ausbau und bei der Eingliederungshilfe, werde nicht ausreichen, um die kommunale Finanzkrise so wie es der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz einfordert, zu überwinden. Landrat Brechtel: „Was jetzt noch aussteht, sind die maßgeblichen Antworten des Landes in Bezug auf seine eigene verfassungsmäßige Pflicht zur angemessenen Finanzausstattung der Kommunen.“