Vereinbarung für Kopieren von Noten in vorschulischen Einrichtungen mit VG Musikedition und GEMA

Im Einvernehmen mit den Kommunalen Spitzenverbänden übernimmt das Land Baden-Württemberg zum 1. Januar 2013 für alle vorschulischen Einrichtungen des Landes die Vergütung für das Kopieren von Noten und Liedtexten. Die Kopier-Lizenzen beziehen sich ausschließlich auf den Kopiervorgang – das Singen von Liedern in vorschulischen Einrichtungen ist und bleibt auch weiterhin kostenfrei.

Zuständig für die sogenannten „grafischen Vervielfältigungsrechte“ ist die Verwertungsgesellschaft Musikedition (VG Musikedition). 2010 hat sie die GEMA mit der Lizenzierung der Notenkopien für vorschulische Einrichtungen beauftragt.

Der ab 1. Januar 2013 geltende Pauschalvertrag kommt sämtlichen Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg zugute. Denn er reguliert die Vervielfältigung von Noten und Liedtexten und ersetzt somit künftig alle Einzelverträge, die die GEMA bislang im Auftrag der VG Musikedition mit den Einrichtungen abgeschlossen hat. Die jährliche Pauschale sowie die Dokumentation der hergestellten Kopien werden in Abstimmung mit dem Gemeinde-, Landkreis- und Städtetag vom Land Baden-Württemberg übernommen. „Mit dem Pauschalvertrag haben wir gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden für alle Kindergärten und Kitas eine unbürokratische Lösung erzielt. Ab sofort sind Erzieherinnen und Erzieher beim Kopieren von Liedern auf der sicheren Seite. Das bedeutet eine erhebliche Erleichterung für den pädagogischen Alltag“, sagte Kultusstaatssekretär Dr. Frank Mentrup MdL. Das Land Baden-Württemberg habe in diesem Abstimmungsprozess eine wichtige Vermittlerrolle eingenommen. So habe man sich in enger Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden für eine Finanzierung zentral über den Kommunalen Finanzausgleich in einer Größenordnung von rund 300.000 Euro geeinigt.

Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition: „Ich freue mich, dass wir mit der Unterzeichnung des Pauschalvertrags nun für alle Kindertagesstätten in Baden-Württemberg eine Vereinbarung treffen konnten. Für mehr als 8.000 Einrichtungen bedeutet dies eine erhebliche administrative Entlastung und gleichzeitig Rechtssicherheit beim Kopieren von Liedern und Liedtexten. Zudem gewährleistet der Vertragsabschluss, dass unsere Autoren – Komponisten und Textdichter – eine angemessene Vergütung für ihr kreatives Schaffen erhalten.“

Georg Oeller, Vorstandsmitglied der GEMA: „Nach dem Abschluss eines Pauschalvertrags mit Bayern im vergangenen Jahr ist es nun gelungen, auch für vorschulische Einrichtungen in Baden-Württemberg eine für alle Seiten angemessene Regelung zu finden. Wir sind optimistisch, in naher Zukunft im Auftrag der VG Musikedition Vertragsabschlüsse mit weiteren Bundesländern zu erzielen.“