Private Feuerwerke sind nur an Silvester und Neujahr erlaubt

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2, dazu gehört z. B. das Silvesterfeuerwerk, dürfen nur an Silvester und Neujahr ohne Genehmigung abgebrannt werden. In der der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember ist das grundsätzlich nur erlaubt, wenn eine behördliche Genehmigung vorliegt. Darauf weist die Kreisverwaltung hin.

Solche Ausnahmegenehmigungen können für besondere Anlässe wie Familienfeste, Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern bei der Kreisverwaltung beantragt werden. Der Antrag ist ca. 14 Tage vorher bei der Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich 41, 17er-Straße 1, in 76726 Germersheim zu stellen. Das Antragsformular gibt es auch auf der Internetseite www.kreis-germersheim.de unter Formulare.

Für die Ausnahmegenehmigung wird eine Gebühr von 50 Euro erhoben. Wer Feuerwerkskörper der Kategorie 2 ohne Ausnahmegenehmigung abbrennt, verstößt gegen die Sprengstoffverordnung. Das gilt als Ordnungswidrig, was entsprechend geahndet wird.