Schwertransport hält sich nicht an Bestimmungen

Gleich mehrere Verstöße gegen rechtliche Bestimmungen und Auflagen hat die Polizei am frühen Montagmorgen (17.12.12) bei einem Schwertransport festgestellt, der polizeiliche Begleitung angefordert hatte.

Bevor die Streife den Transport – einen fahrbaren 96 Tonnen schweren Kran mit Zubehör – „in Empfang nahm“, wurden routinemäßig die Papiere überprüft. Dabei kam gleich als erstes heraus, dass dem Transportunternehmen keine Konvoi-Fahrt genehmigt worden war – trotzdem waren insgesamt sechs Sattelkraftfahrzeuge mit vier Begleitfahrzeugen auf der B270, beziehungsweise auf dem Weg dahin zusammen unterwegs.

Um nicht im beginnenden Berufsverkehr für unnötige Gefahren und Behinderungen zu sorgen, wurde der Konvoi nach erster Überprüfung der Verkehrssicherheit zum Zielort begleitet und dann dort eine intensivere Kontrolle durchgeführt. Wie sich heraus stellte, konnten zwei Sattelzüge keine vollständigen Unterlagen vorweisen, ein Fahrer hatte gar keine Unterlagen dabei.

Insgesamt wurden sechs Ordnungswidrigkeitsanzeigen gegen die entsprechenden Fahrer sowie den Halter wegen Verstoß gegen Mitführpflichten sowie Verstößen gegen Auflagen der Ausnahmegenehmigung gefertigt.