Sachbeschädigung

Ein 43-jähriger Mann verschaffte sich am 16.12.14 widerrechtlichen Zutritt zu einem Anwesen in der Vorstadt, in dem er mit einem „Vorschlaghammer“ die Eingangstür einschlug.

Gegenüber den eingesetzten Beamten führte er aus, dass der Vermieter aufgrund Streitigkeiten das Schloss ausgetauscht habe. Nach Rücksprache mit dem Vermieter stellte sich der Sachverhalt dann allerdings anders dar. Der 43-jährige hatte sich in der Vorwoche als Arbeitssuchender vorgestellt und Interesse an einer Wohnung bekundet, die er für die Dauer eines Monats mieten wollte, was der Vermieter ablehnte.

Während des Gespräches muss es dem Beschuldigten gelungen sein, den Schlüssel der Mietwohnung an sich zu nehmen. Der Schlüssel konnte bei dem Beschuldigten aufgefunden und sichergestellt werden. Ebenso wurde der Hammer sichergestellt. Den 43-Jährigen erwarten Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls und Sachbeschädigung.